"Wirtschaftsweise" kritisieren Elterngeld-Kürzungspläne
BERLIN (dpa-AFX) - Die "Wirtschaftsweisen" haben die von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgesehene Streichung des Elterngelds für Bürger mit hohen Einkommen kritisiert. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" forderte der Sachverständigenrat, stattdessen finanzielle Privilegien für Alleinverdiener-Ehen abzubauen. "Sowohl bei der Einkommensbesteuerung als auch in den Sozialversicherungen gibt es Regelungen, die den Beitrag des Zweitverdienenden zum Haushaltseinkommen vermindern oder die eine Beschäftigung weniger lohnend erscheinen lassen", schrieben sie.
Die geringeren Erwerbsanreize für Zweitverdienende - meistens Frauen - seien nicht nur wegen fehlender sozialer Absicherung problematisch. Wegen des Fachkräftemangels seien Anreize zum Arbeiten auch gesamtwirtschaftlich wichtig. Der unabhängige Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berät die Bundesregierung.
Die "Wirtschaftsweisen" halten eine Senkung der Einkommensgrenze im Elterngeld für kontraproduktiv. Nach Einführung des Elterngelds hätten deutlich mehr Frauen mit höherem Einkommen und höherem Bildungsniveau Kinder bekommen, argumentierten sie. Zudem beteiligten sich die Väter häufiger an der Betreuung. Die Sachverständigen sprachen sich auf für eine Reform des Ehegattensplittings aus. Aktuell verringere es den Anreiz, als Zweitverdiener einen Job anzunehmen oder die Stundenanzahl auszuweiten, kritisierten sie.
Elterngeld erhalten bisher Paare, deren gemeinsam zu versteuerndes Einkommen unter 300 000 Euro liegt. Wegen der Sparauflagen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für den Bundeshaushalt 2024 will Familienministerin Paus die Grenze auf 150 000 Euro senken. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte als Alternative vorgeschlagen, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen - dem erteilte FDP-Chef Lindner aber eine Absage. Bundeskanzler Olaf Scholz relativierte den Vorschlag seines Parteichefs und betonte, niemand plane eine Verschlechterung für "Normalverdiener".
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen einer viel und der andere wenig verdient.
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