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Goldman Sachs vergibt Kaufempfehlung an RWE - RWE-Aktie dennoch im Minus


Goldman Sachs vergibt Kaufempfehlung an RWE - RWE-Aktie dennoch im Minus

RWE-Papier wurde einer eingehenden Untersuchung durch Goldman Sachs Group Inc.-Analyst Alberto Gandolfi unterzogen.

Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat die Einstufung für RWE mit einem Kursziel von 49 Euro auf "Buy" belassen. Die massive Kapitalerhöhung von National Grid habe zu der irrigen Annahme geführt, dass jegliche Wachstumsinvestitionen zu verwässernden Kapitalmaßnahmen führen, schrieb Analyst Alberto Gandolfi in einer am Freitag vorliegenden Branchenstudie. Zudem habe der Ausgang der Europawahlen sowie die Neuwahlen in Frankreich zu steigenden Anleiherenditen geführt und Sorgen vor Übergewinnsteuern verstärkt. Dabei hätten die Anleger gesunkene US-Bondrenditen völlig ignoriert, obwohl ihr Anstieg dreieinhalb Jahre lang belastet habe. Zudem habe sich der Markt steigenden Energiepreisen nicht adäquat angepasst. RWE und EDP Renovaveis sind Gandolfis Favoriten unter den Stromerzeugern.

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Analyse und Aktienbewertung: Eine Untersuchung der RWE-Aktie zum Zeitpunkt der Analyse

Die RWE-Aktie musste um 12:36 Uhr im XETRA-Handel abgeben und fiel um 1,0 Prozent auf 32,29 EUR. Also weist das Papier noch Spielraum von 51,75 Prozent nach oben im Vergleich zum festgelegten Kursziel auf. Bisher wurden via XETRA 942.877 RWE-Aktien gekauft oder verkauft. Seit Beginn des Jahres 2024 ging es für die Aktie um 19,1 Prozent abwärts. Die Vorlage der Q2 2024-Finanzkennzahlen wird am 14.08.2024 erwartet.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 28.06.2024 / 06:23 / CEST
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Dennis Diatel / Shutterstock.com

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