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Aktienempfehlung Airbus SE (ex EADS)-Aktie: Barclays Capital bewertet Anteilsschein in neuer Analyse


Aktienempfehlung Airbus SE (ex EADS)-Aktie: Barclays Capital bewertet Anteilsschein in neuer Analyse

Barclays Capital hat die Airbus SE (ex EADS)-Aktie genauestens unter die Lupe genommen. Hier sind die daraus resultierenden Ergebnisse.

Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Airbus von 154 auf 202 Euro angehoben und die Einstufung auf "Overweight" belassen. Analystin Milene Kerner gibt in einer am Mittwoch vorliegenden Studie Antworten auf die Frage, warum man die Aktie des Flugzeugbauers im Depot haben sollte. Über den gesamten Zyklus hinweg sei Airbus ein "relativer Outperformer" mit einem Marktanteil von über 50 Prozent im Vergleich zum Konkurrenten Boeing. Zudem habe Airbus eine solide Bilanz und eine Bewertung, die weit unter den Wettbewerbern aus der Luftfahrtbranche liege. Die Anleger dürften zudem zunehmend das langfristige Ertragspotenzial der Aktie schätzen lernen, was sich in ihrem neuen Kursziel nun widerspiegelt.

Analyse und Aktienbewertung: Eine Untersuchung der Airbus SE (ex EADS)-Aktie zum Zeitpunkt der Analyse

Die Airbus SE (ex EADS)-Aktie stieg im XETRA-Handel. Um 10:31 Uhr verteuerte sich das Papier um 0,4 Prozent auf 171,40 EUR. Somit verfügt der Anteilsschein noch über einen Wachstumsspielraum von 17,85 Prozent bezogen auf das festgesetzte Kursziel. Der Tagesumsatz der Airbus SE (ex EADS)-Aktie belief sich zuletzt auf 20.130 Aktien. Die Aktie kletterte auf Jahressicht 2024 um 22,4 Prozent aufwärts. Airbus SE (ex EADS) dürfte schätzungsweise am 01.05.2024 die Finanzergebnisse für Q1 2024 präsentieren.

LONDON (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 26.03.2024 / 13:32 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 27.03.2024 / 04:00 / GMT


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Bocman1973 / Shutterstock.com

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