Einstufung im Blick

Aktientipp Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Barclays Capital hebt Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie auf höhere Overweight-Bewertung


Aktientipp Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Barclays Capital hebt Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie auf höhere Overweight-Bewertung

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie wurde von Barclays Capital einer gründlichen Prüfung unterzogen. Das sind die festgestellten Ergebnisse.

Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Munich Re nach einem Ausblick des Rückversicherers auf 2024 von 428 auf 439 Euro angehoben. Die Einstufung wurde auf "Overweight" belassen. Analyst Ivan Bokhmat hob wegen stärkerer operativer Leistungskennzahlen für das Rückversicherungsgeschäft der Munich Re seine Überschuss-Schätzung für 2024 um 10 Prozent an. Es gebe nun mehr Spielraum für Ausschüttungen an die Aktionäre und für Wachstum, schrieb er in einer am Montag vorliegenden Studie. Die Aktien hätten zudem mehr Raum für eine Neubewertung./ck/tih

Aktienauswertung: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie im Zentrum tagesaktueller Analysen und Bewertungen

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie konnte um 08:05 Uhr im Frankfurt-Handel zulegen und verteuerte sich um 0,7 Prozent auf 379,40 EUR. Also hat der Anteilsschein noch Spielraum von 15,71 Prozent nach oben gerechnet zum festgelegten Kursziel. Über Frankfurt wurden im bisherigen Handelsverlauf 387 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien zum Kauf oder Verkauf angeboten. Auf Jahressicht 2023 legte die Aktie um 29,4 Prozent zu. Die Gewinn- und Umsatzzahlen für Q4 2023 dürfte Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft am 27.02.2024 vorlegen.

LONDON (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 15.12.2023 / 12:00 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 15.12.2023 / 12:04 / GMT

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Sean Gallup/Getty Images

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