Rheinmetall-Analyse im Blick

Analyse: Outperform-Bewertung für Rheinmetall-Aktie von Bernstein Research


Analyse: Outperform-Bewertung für Rheinmetall-Aktie von Bernstein Research

Hier sind die Erkenntnisse von Bernstein Research-Analyst Adrien Rabier, der das Rheinmetall-Papier näher betrachtet hat.

Das US-Analysehaus Bernstein Research hat die Einstufung für Rheinmetall mit einem Kursziel von 2050 Euro auf "Outperform" belassen. Kurze Konflikte gäben Rüstungswerten auch nur kurzzeitig zusätzlichen Auftrieb, schrieb Adrien Rabier am Montag in seiner Analyse möglicher Auswirkungen des Iran-Kriegs. Grundsätzlich untermauerten sie allerdings den globalen Sicherheitsbedarf. Grundsätzlich sei völlig unklar, wie lange die aktuelle Eskalation im Nahen Osten andauere. Das militärische Ungleichgewicht zwischen den USA und Israel auf der einen und dem Iran auf der anderen Seite, könnte die militärische Auseinandersetzung allerdings kurz halten. BAE Systems sieht Rabier als starken Zulieferer für die US-Rüstung als stärksten Profiteur. Rheinmetall sei vergleichsweise gering tangiert.

Analyse und Aktienbewertung: Eine Untersuchung der Rheinmetall-Aktie zum Zeitpunkt der Analyse

Die Aktionäre schickten das Papier von Rheinmetall nach unten. In der XETRA-Sitzung verlor die Aktie um 14:21 Uhr 0,6 Prozent auf 1.617,50 EUR. Also hat der Aktienanteil noch Spielraum von 26,74 Prozent nach oben, gemessen am festgelegten Kursziel. Zuletzt wechselten via XETRA 115.383 Rheinmetall-Aktien den Besitzer. Seit Jahresbeginn 2026 stieg die Aktie um 3,6 Prozent. Die kommende Q4 2025-Kennzahlen werden voraussichtlich am 11.03.2026 veröffentlicht.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 02.03.2026 / 11:15 / UTC
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 02.03.2026 / 11:15 / UTC

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

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