Anpassungen gefordert

Alphabet-Aktie verliert: Medienregulierer beanstanden Google-Nachrichtenangebot


Alphabet-Aktie verliert: Medienregulierer beanstanden Google-Nachrichtenangebot

Deutsche Medienregulierer fordern von Google Anpassungen bei seinen Kriterien für den Zugang von Pressehäusern zu seinem Nachrichtenbereich Google News Showcase.

Man sehe einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag, teilten die Medienanstalten am Donnerstag in Berlin mit.

Werbung

Vor einer abschließenden Entscheidung habe der Internetkonzern drei Monate Zeit, Anpassungen vorzunehmen. Alphabet teilte in einem Statement zu den Medienanstalten mit: "Seit Beginn des Verfahrens stehen wir in engem Austausch mit der Behörde und werden mit ihr die weiteren Fragen klären."

Bei dem Fall geht es konkret um eine Beschwerde eines Verlags, dass Google ihm wegen zu geringer Reichweite keinen Zugang zu dem Nachrichtenbereich gewähre, wie es von den Medienanstalten weiter hieß. Sie kritisierten die derzeitige Ausgestaltung des Reichweitenkriteriums. Laut Google erfolgt die Auswahl nach objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien.

Die Medienanstalten sind für die Einhaltung von medienrechtlichen Gesetzen zuständig. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Zulassung und Kontrolle der bundesweiten privaten TV- und Radiosender, die Aufsicht über Onlinemedien und die Regulierung von Internet-Plattformen.

Werbung

Im NASDAQ-Handel ging es für die Alphabet-Aktie 2,83 Prozent auf 151,94 US-Dollar abwärts.

BERLIN (dpa-AFX) -

Bildquellen: Justin Sullivan/Getty Images, anchinthamb / Shutterstock.com

Werbung

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.