Meta-Aktie gewinnt: Wettlauf gegen Anthropic und OpenAI nimmt Fahrt auf
Meta bringt sein erstes kostenpflichtiges KI-Modell und positioniert sich preislich mitten zwischen Anthropic und OpenAI, doch ob das reicht, bleibt offen.
- Meta startet mit Muse Spark 1.1 sein erstes kostenpflichtiges KI-Modell
- Preise liegen unter Anthropics Topmodell, aber über Einstiegsangeboten
- Meta-Aktie legt deutlich zu
Wie Meta gestern in einem Blogbeitrag mitteilte, tritt der Konzern mit einem eigenen, kostenpflichtigen KI-Modell direkt gegen Anthropic und OpenAI im Wettbewerb um Programmierwerkzeuge an, und der Markt reagiert deutlich: Die Meta-Aktie zog an der NASDAQ am Donnerstag um 4,7 Prozent auf 631,48 US-Dollar an, am Freitag kamen weitere 5,97 Prozent auf 669,21 US-Dollar hinzu.
Aggressive Preise, aber geschlossene Tür
Mit Muse Spark 1.1 bringt Meta Superintelligence Labs unter Chef Alexandr Wang sein bislang stärkstes Modell für agentische Aufgaben und Programmierarbeit an den Start, erstmals über eine kostenpflichtige Programmierschnittstelle. Die Preise liegen laut Wang bei 1,25 US-Dollar je Million Eingabetoken und 4,25 US-Dollar je Million Ausgabetoken, neue Konten erhalten ein Startguthaben von 20 US-Dollar. Wang bezeichnete die Konditionen im Vergleich zu Anthropic und OpenAI als "sehr aggressiv und attraktiv". Damit liegt Meta preislich unterhalb des Anthropic-Spitzenmodells Claude Sonnet 4.6, aber oberhalb einfacher Einstiegsangebote beider Rivalen. Auffällig ist der Kurswechsel: Anders als die frühere, offene Llama-Reihe ist Muse Spark 1.1 geschlossen, zugänglich nur über Metas eigene Apps oder die neue, zunächst auf US-Entwickler begrenzte Schnittstelle.
Wo Meta im Vergleich wirklich steht
Ob die Ansage auch technisch trägt, ist eine andere Frage. Die Vorgängerversion Muse Spark aus dem April erreichte im Terminal-Bench-2.0-Test für Programmieraufgaben einen Wert von 59,0 Punkten, deutlich hinter OpenAIs GPT-5.4 mit 75,1 Punkten. Für Anthropics Modelle ist kein vergleichbarer Terminal-Bench-Wert veröffentlicht; auf dem separaten SWE-bench-Verified-Test kam Claude Opus 4.6 auf 80,8 Punkte, ein Test, der andere Aufgaben prüft und daher nicht direkt vergleichbar ist. Wang selbst erklärte auf X, Muse Spark 1.1 stehe GPT-5.5 und Claude Opus 4.8 in agentischen Benchmarks ebenbürtig gegenüber.
1/ muse spark 1.1 is an industry-competitive agentic and coding model. across many agentic evals it rivals gpt-5.5 and opus-4.8.
- Alexandr Wang (@alexandr_wang) July 9, 2026
available now through the new meta model api and in meta ai. ?? pic.twitter.com/AfaAPDPPxC
Der Start fällt zudem in eine Woche, in der auch OpenAI nachlegte: Vorstandschef Sam Altman stellte praktisch zeitgleich das Modell GPT-5.6 Sol vor und bezifferte im Interview mit CNBC dessen Effizienzgewinn bei agentischen Programmieraufgaben gegenüber Konkurrenzmodellen mit 54 Prozent.
Wettbewerbsdruck statt Führungsanspruch
Der Zeitpunkt spricht eher für wachsenden Wettbewerbsdruck als für eine bereits erreichte technologische Führungsposition. Meta steht unter Beobachtung der Wall Street, einen Ertrag aus den milliardenschweren KI-Investitionen zu zeigen, verfügt anders als große Cloudanbieter aber bislang über kein eigenes Cloudgeschäft. Der eigentliche Trumpf dürfte weniger die Modellqualität als die Reichweite der eigenen Plattformen mit ihren Milliarden Nutzern sein, über die sich neue KI-Funktionen schneller verbreiten lassen als über den klassischen Entwicklermarkt, in dem Anthropic und OpenAI bislang den Ton angeben.
EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken
Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.
Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.
Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben.
Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App - seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.
Warum die EU-Kommission Suchtgefahr befürchtet
Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.
Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.
Was Instagram und Facebook laut Brüssel ändern müssen
Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:
* Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
* Einführung wirksamer Bildschirmpausen
* Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten
Zuckerbergs Konzern beim Thema Kinderschutz unter Druck
Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen - ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.
Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.
Ermittlungen auch für Debatte um Social-Media-Verbot wichtig
Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.
Meta könnte Strafe bekommen
Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenig Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.
In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.
Alexandra Hesse, Benedict Kurschat, Thomas Zoller, Redaktion finanzen.net mit Material von dpa-AFX
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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