BGH urteilt zum 'Recht auf Vergessenwerden' im Netz
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Dienstag (12.00 Uhr) verkünden, wann Betroffene ein Recht darauf haben, dass Google fragwürdige Artikel über sie aus seinen Trefferlisten entfernt. Die Karlsruher Richter dürften sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientieren, wonach der Suchmaschinen-Betreiber nicht verpflichtet ist, aktiv nach kritischen Artikeln zu forschen.
Der Betroffene habe selbst nachzuweisen, dass die Informationen über ihn offensichtlich unrichtig sind, hatten die Richter in Luxemburg Ende 2022 entschieden. Gelinge ihm das, müsse Google die Links zu den beanstandeten Inhalten entfernen. Der sechste Zivilsenat am BGH muss diese Vorgaben nun auf den konkreten Fall anwenden.
Dabei geht es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche, das sich im Internet in Misskredit gebracht sieht. Die Kläger wollen, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht.
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