Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung


BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in "lizenzierten Fachgeschäften" und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

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Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete "begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen", heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen.

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