Bundesrat beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, das unter anderem eine bundesweite Maskenpflicht für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime und den Fernverkehr vorsieht. Zusätzlich können die Länder demnach bei Bedarf weitere Maßnahmen anordnen wie das Tragen des Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nahverkehr. Gelten soll die Regelung vom 1. Oktober dieses Jahres bis zum 7. April 2023.
Die Länderkammer forderte zudem aber, die Impfzentren und -stellen sowie die mobilen Impfteams sollten in den Ländern gerade vor dem Hintergrund eines zur Verfügung stehenden variantenangepassten Impfstoffs auch über den Jahreswechsel 2022 bis zum Frühjahr 2023 hinaus Impfungen anbieten und durchführen können. Sie forderte die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Bis zu diesem Datum solle auch die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung verlängert werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte in der Länderkammer vor einer möglichen Verschärfung der Situation, auf die man vorbereitet sein müsse. "Wir haben eine Lage vor uns, die wir schlecht abschätzen können", sagte er. Er erwartete ein Szenario mit sehr ansteckenden Varianten, die nicht ganz so schwer verliefen. "Ich kann mit jeder Kritik leben, aber es muss zum Schluss so sein, dass wir vorbereitet sind, wir müssen die Lage im Griff haben", hob er hervor. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte zuvor deutliche Kritik an mehreren Punkten des Gesetzes geübt und den Regelungen seine Zustimmung verweigert.
(mit Material von AFP)
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September 16, 2022 05:16 ET (09:16 GMT)