Bundesrat beschließt Inflationsausgleich
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen, das eine Kompensation für die kalte Progression im Steuerbereich und mehr Kindergeld vorsieht. Das Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Regierung, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst. Im Zuge der Änderungen sollen der Einkommensteuertarif für 2023 und 2024 angepasst und die Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen werden.
Der Grundfreibetrag soll ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro steigen. Der Spitzensteuersatz soll für 2023 nach vorherigen Angaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erst ab einem Jahreseinkommen von 62.827 Euro und für 2024 von 66.779 Euro anstatt wie bisher 58.597 Euro greifen.
Lindner erklärte nach dem Bundesratsbeschluss über den Kurznachrichtendienst Twitter, rund 48 Millionen Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige würden mit Hilfe des Gesetzes um 50,4 Milliarden Euro unmittelbar entlastet.
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November 25, 2022 04:59 ET (09:59 GMT)