Bundesrat stoppt Gesetz zum Schutz von Whistleblowern
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Schutz von Whistleblowern gestoppt. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern einen möglichen Kompromiss zu finden. Vorbehalte zu dem Gesetzentwurf gab es in erster Linie von Bundesländern, in den CDU und CSU Teil der Regierung sind. Die Union befürchtet zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen
Der Gesetzentwurf, der im Dezember im Bundestag verabschiedet wurde, soll Hinweisgeber besser vor Repressalien schützen, wenn sie Missstände melden. Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Es umfasst außerdem den Umgang mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.
Dabei ist vorgesehen, dass Behörden sowie Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen sollen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten.
Der vom Bundestag zuvor beschlossene Gesetzentwurf regelt Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden.