Datenschutzbeauftragter verbietet Bundesregierung ihre Facebook-Seite


BERLIN (Dow Jones)--Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung hat das Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Ulrich Kleber hat ein entsprechendes Schreiben zu Beginn der Woche versandt. Als Grund nannte er Datenschutzbedenken. Das Bundespresseamt hat nach Erhalt des Schreibens vier Wochen Zeit, um den Bescheid umzusetzen oder dagegen zu klagen.

Werbung

"Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", sagte der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Eine Facebook Fanpage wird anders als bei einer Facebook-Seite nicht von einer Privatperson, sondern von einem Unternehmen, einem Künstler oder einer Organisation betrieben. Dazu zählt auch eine Regierung.

Kelber erklärte, seine Prüfungen hätten ergeben, dass Datenschutzkonformität beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden "aktuell unmöglich" sei. So fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden.

Werbung

Im Falle der Facebook Fanpages werde eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.

"Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben", sagte Kleber.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

February 22, 2023 09:25 ET (14:25 GMT)