Bewertung im Fokus

Deutsche Börse-Aktie-Analyse: Jefferies & Company Inc. bewertet mit Buy


Deutsche Börse-Aktie-Analyse: Jefferies & Company Inc. bewertet mit Buy

Hier sind die Resultate der gründlichen Untersuchung der Deutsche Börse-Aktie durch Jefferies & Company Inc..

Das Analysehaus Jefferies hat Deutsche Börse mit einem Kursziel von 280 Euro auf "Buy" belassen. Mit Blick auf die anstehenden Quartalszahlen der europäischen Broker, Vermögensverwalter und Börsenbetreiber setzt Tom Mills auf Euronext, wie er am Sonntag in seinem Branchenausblick schrieb. Deren Aktie werde trotz des ergebnisseitig (EPS) starken ersten Halbjahrs noch unter ihrem Hoch aus dem Mai 2025 gehandelt. Bei der London Stock Exchange (LSE) würden vernünftige Diskussionen von unsinnigen Kursschwankungen überschattet. Die Deutsche Börsen werde derweil mit einem seltenen Bewertungsaufschlag gehandelt. Die relative Bewertung könnte darauf hindeuten, dass der Aktie in der zweiten Jahreshälfte der Schwung fehle. Doch Mills bleibt bei seinem Kaufvotum, nicht zuletzt wegen des unterschätzten Potenzials für Umsatzsynergien mit der Allfunds Group, deren Übernahme voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 abgeschlossen werde.

Vom Kursziel zum Handelsvolumen: Die Deutsche Börse-Aktie am Tag der ausführlichen Analyse

Die Deutsche Börse-Aktie stand in der XETRA-Sitzung um 14:06 Uhr 1,7 Prozent im Plus bei 254,10 EUR. Also weist das Papier noch Spielraum von 10,19 Prozent nach oben im Vergleich zum festgelegten Kursziel auf. Das Handelsvolumen belief sich zuletzt auf 63.680 Deutsche Börse-Aktien. Seit Jahresbeginn 2026 ging es für die Aktie um 15,6 Prozent nach oben.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 05.07.2026 / 17:44 / ET Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 05.07.2026 / 17:44 / ET


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

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