EU-Kommission will Krisenmanagement bei kleineren Banken ändern
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die EU-Kommission hat Vorschläge für einen neuen Rahmen für das Krisenmanagement bei kleinen und mittelgroßen Banken gemacht, die auch die Einlagensicherungssysteme betreffen. Wie die Kommission mitteilte, soll künftig der Einsatz von Steuergeldern bei der Abwicklung solcher Institute verhindert werden. Die Europäische Zentralbank (EZB), die Abwicklungsbehörde SRB und die Eurogruppe begrüßten die Initiative. Folgende Vorschläge machte die Kommission:
1. Finanzstabilität ohne Steuergeld sichern
Der Vorschlag erleichtert die Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen, um Einleger (natürliche Personen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen usw.) vor Verlusten zu bewahren, wenn dies notwendig ist, um ein Übergreifen auf andere Banken und die gesamte Wirtschaft zu vermeiden. Durch den Rückgriff auf branchenfinanzierte Sicherheitsnetze (wie Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) wären die Steuerzahler besser geschützt. Einlagensicherungssysteme können erst dann zu diesem Zweck eingesetzt werden, wenn die Banken ihre internen Verlustabsorptionskapazitäten ausgeschöpft haben, und nur für Banken, für die von vornherein eine Abwicklung geplant war.
2. Abschirmung der Realwirtschaft
Die vorgeschlagenen Regeln sollen es den Behörden ermöglichen, die vielen Vorteile der Abwicklung als Schlüsselkomponente des Krisenmanagements voll auszuschöpfen. Im Gegensatz zur Liquidation kann eine Abwicklung für die Kunden weniger nachteilig sein, da sie weiterhin Zugang zu ihren Konten haben, indem sie beispielsweise zu einer anderen Bank transferiert werden. Außerdem bleiben die kritischen Funktionen der Bank erhalten. Dies kommt der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen zugute.
3. Schutz der Einlagen
Die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme festgelegte Deckungssumme von 100.000 Euro pro Einleger und Bank gilt weiterhin für alle anspruchsberechtigten Einleger in der EU. Mit dem neuen Vorschlag werden jedoch die Standards für den Einlegerschutz in der EU weiter harmonisiert. Der neue Rahmen dehnt den Einlegerschutz auf öffentliche Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Gemeinden) sowie auf Kundengelder aus, die in bestimmten Arten von Kundenfonds (z. B. von Investmentgesellschaften, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten) angelegt sind.
Der Vorschlag enthält zusätzliche Maßnahmen zur Harmonisierung des Schutzes von vorübergehend hohen Guthaben auf Bankkonten von mehr als 100.000 Euro, die mit bestimmten Lebensereignissen (wie Erbschaften oder Versicherungsleistungen) verbunden sind.
Die Vorschläge müssen nun vom Parlament und dem Europäischen Rat diskutiert werden. EZB-Vizepräsident Luis de Guindos und EZB-Bankenaufsichtschef Andrea Enria begrüßten die Vorschläge: "Die Legislativvorschläge werden die Behörden in die Lage versetzen, Bankenkrisen effizienter und harmonisierter zu bewältigen, und sind daher ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
SRB-Chef Dominique Laboureix schrieb in einer Stellungnahme, die Vorschläge enthielten viele positive Entwicklungen. Es werde allerdings wichtig sein, während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens sicherzustellen, dass die verschiedenen Teile des Rahmens weiterhin ein kohärentes Ganzes bildeten.
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April 19, 2023 03:54 ET (07:54 GMT)