EZB schränkt Investitionsmöglichkeiten für Spitzenpersonal ein


Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) verschärft die Regeln für finanzielle Transaktionen ihres Spitzenpersonals und erhöht die entsprechenden Transparenzanforderungen. Wie die EZB mitteilte, dürfen Spitzenangestellte und Mitglieder des EZB-Rats sowie der Bankenaufsicht künftig keine Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen, Anleihen einzelner Staaten oder Anteile an sektorspezifischen Fonds mehr kaufen. Bereits erworbene Wertpapiere dürfen behalten werden, ihr Verkauf muss aber vom Ethik-Ausschuss der EZB genehmigt werden.

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"Nach den verschärften Regeln müssen hochrangige EZB-Beamte ihre Anlagen auf börsennotierte, breit gestreute kollektive Kapitalanlagen wie börsengehandelte Fonds und Investmentfonds beschränken", teilte die EZB mit. Eine kollektive Kapitalanlage gilt demnach dann als breit gestreut, wenn sie nicht auf einen bestimmten Sektor konzentriert ist. Bereits gehaltene Anlagekategorien, die nach den Änderungen nicht in diese Kategorie fallen, können als Altvermögen gehalten werden. Dies bedeutet, dass keine weiteren Käufe dieser Vermögenswerte zulässig sind und dass jede Veräußerung solcher Vermögenswerte der vorherigen Genehmigung durch den Ethikausschuss der EZB bedarf.

Erworbene Wertpapiere dürfen frühestens nach einem Jahr wieder verkauft werden. Übersteigen Transaktion den Wert von 50.000 Euro, muss der Ethik-Ausschuss ein halbes Jahr im Voraus informiert werden. Die Regeln gelten für ehemalige EZB-Beschäftigte und Mitglieder von EZB-Gremien für sechs Monate über das Ende der EZB-Tätigkeit hinaus.

Die EZB wird die finanziellen Transaktionen ihres Spitzenpersonals im Folgejahr veröffentlichen. Finanztransaktionen von Ehegatten und für minderjährige Kinder von mehr as 10.000 Euro werden nicht veröffentlicht, sind aber dem Ethik-Ausschuss zu melden.

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Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für nicht-finanzielle Assets, darunter Immobilien, für Versicherungspolicen, Devisen- oder Rohstofftransaktionen (soweit nicht als Investition gedacht), Bankeinlagen und Kredite (wenn ihre Konditionen den öffentlich verfügbaren entsprechen). Sie gelten überdies nicht, wenn die EZB-Offiziellen ihre Anlagen komplett in die Hände eines professionellen Vermögensverwalters legen.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/kla

(END) Dow Jones Newswires

December 16, 2022 06:30 ET (11:30 GMT)