Finanzministerium sperrt auch WSF


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Infolge des Karlsruher Haushaltsurteils hat das Bundesfinanzministerium nach dem Klima- und Transformationsfonds und weiten Teilen des Bundeshaushalts 2023 auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. "Aufgrund der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 können die Kreditermächtigungen für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden", heißt es in einem Schreiben von Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer an die übrigen Ministerien, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.

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Um weitere Belastungen des Haushalts sowie Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, seien alle im Wirtschaftsplan 2023 noch nicht in Anspruch genommenen Ausgaben sowie alle ausgebrachten und noch nicht belegten Verpflichtungsermächtigungen ab sofort gesperrt und bedürften der Einwilligung des Finanzministeriums. "Mit dem Schreiben werden die Ausgaben des WSF für das laufende Jahr gesperrt", hieß es aus Ministeriumskreisen dazu. Ausgaben könnten daher nur nach Einwilligung des Ministeriums getätigt werden. "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen", wurde aber betont.