Meta-Aktie im Plus: Hamburger Gericht setzt Verfahren
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat das Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta ausgesetzt.
Das teilte das Gericht mit. Der VZBV und Meta in Irland konnten sich zuvor nicht auf einen Vergleich einigen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg soll als Nächstes bewerten, ob die von den Verbraucherschützern angestrengte Musterfeststellungsklage gegen Meta zulässig ist, bevor das Verfahren fortgesetzt werden kann. Seit Prozessbeginn im Oktober 2025 ist diese Frage ungeklärt. Meta hält das Verfahren für unzulässig.
Hintergrund der Klage ist eine Datenpanne zwischen Mai 2018 und September 2019 bei Facebook. Nach der Panne verbreiteten Kriminelle im April 2021 die Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern im Darknet. Die Verbraucherschützer werfen Meta Verstösse gegen das Datenschutzrecht vor.
Anfang Oktober 2025 hatten sich laut Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Musterfeststellungsklagen, auch Sammelklagen genannt, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbänden, für Verbraucher zu klagen.
Nach Angaben der Hamburger Gerichtssprecherin ist unklar, wann das Verfahren am Oberlandesgericht fortgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäss dürfte es einige Monate dauern, bis Antworten vorlägen.
Im NASDAQ-Handel am Montag steht für die Meta-Aktie zeitweise ein Plus von 2,80 Prozent auf 565,53 US-Dollar an der Kurstafel.
/lkm/DP/nas
HAMBURG (awp international)
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