Aktie bewertet

Investment-Tipp: So bewertet JP Morgan Chase & Co. die adidas-Aktie


Investment-Tipp: So bewertet JP Morgan Chase & Co. die adidas-Aktie

Hier sind die Resultate der detaillierten Überprüfung der adidas-Aktie durch JP Morgan Chase & Co..

Die US-Bank JPMorgan hat das Kursziel für Adidas von 240 auf 250 Euro angehoben und die Einstufung auf "Overweight" belassen. Aktuelle Daten sprächen für einen guten Ausklang bei der Umsatzentwicklung der europäischen Sportartikelhersteller im laufenden Quartal, schrieb Analystin Olivia Townsend in einer am Montag vorliegenden Branchenstudie. Dies dürfte die Überzeugung der Anleger stärken, dass die für eine Erreichung der Jahresziele nötige Wachstumsbeschleunigung im zweiten Halbjahr auf einem guten Weg sei. Auch die operativen Ergebnismargen dürften anziehen. Daher bevorzuge sie trotz des bislang guten Laufs Sportartikel- gegenüber Luxusgüterherstellern. Adidas bleibe ihr Favorit. Puma sehe sie wegen besserer Werbetrends nun positiver. Hier werfe allerdings die Qualität des Wachstums Fragen auf.

Aktieninformation im Fokus: Die adidas-Aktie ausführlich analysiert am Tag der JP Morgan Chase & Co.-Empfehlung

Um 08:03 Uhr fiel die adidas-Aktie. Im Frankfurt-Handel rutschte das Papier um 0,7 Prozent auf 223,10 EUR ab. Infolgedessen zeigt der Anteil noch Luft nach oben: 12,06 Prozent in Relation zum festgesetzten Kursziel. 442 adidas-Aktien wechselten zuletzt via Frankfurt den Besitzer. Das Papier kletterte seit Jahresanfang 2024 um 21,3 Prozent nach oben. Für das laufende Jahresviertel Q2 2024 wird am 31.07.2024 mit der Vorlage der Ergebnisse gerechnet.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 16.06.2024 / 21:25 / BST Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 17.06.2024 / 00:15 / BST


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Photoman29 / Shutterstock.com

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