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Investment-Tipp Volkswagen (VW) vz-Aktie: Bernstein Research bewertet Anteilsschein in neuer Analyse


Investment-Tipp Volkswagen (VW) vz-Aktie: Bernstein Research bewertet Anteilsschein in neuer Analyse

Bernstein Research-Analyst Daniel Roeska hat eine umfassende Analyse des Volkswagen (VW) vz-Papiers vorgenommen. Hier sind die festgestellten Erkenntnisse.

Das US-Analysehaus Bernstein Research hat die Einstufung für die Volkswagen-Vorzugsaktien auf "Market-Perform" mit einem Kursziel von 124 Euro belassen. Analyst Daniel Roeska stellte sich in einer am Mittwoch vorliegenden Branchenstudie die Frage, inwieweit die schlechten Nachrichten aus dem Autosektor schon vorüber sind. Er bekräftigt seine Ansicht, dass die Situation im ersten Quartal positiv ist, dies aber nicht für alle Autobauer. Fundamental entwickele sich vieles zum Positiven, doch Investoren mangele es bei Autowerten für gewöhnlich an der notwendigen Geduld. Volkswagen dürfte kurzfristig unter Modellwechseln leiden.

Analyse und Aktienbewertung: So präsentiert sich die Volkswagen (VW) vz-Aktie am Tag der Analyse

Die Volkswagen (VW) vz-Aktie musste um 09:18 Uhr Verluste hinnehmen. Im XETRA-Handel ging es um 0,7 Prozent auf 116,50 EUR abwärts. Insofern weist der Anteil noch ein Aufwärtspotenzial von 6,44 Prozent im Vergleich zum ausgegebenen Kursziel auf. Über XETRA wurden im bisherigen Handelsverlauf 39.535 Volkswagen (VW) vz-Aktien zum Kauf oder Verkauf angeboten. Seit Anfang des Jahres 2024 schlägt ein Plus von 4,2 Prozent zu Buche. Voraussichtlich am 30.04.2024 wird Volkswagen (VW) vz Anlegern einen Einblick in die Quartalsbilanz von Q1 2024 gewähren.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 19.03.2024 / 21:36 / UTC
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 20.03.2024 / 05:44 / UTC

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: JuliusKielaitis / Shutterstock.com

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