Overweight-Einstufung

Investmenttipp adidas-Analyse: Morgan Stanley verbessert Bewertung der adidas-Aktie auf Overweight


Investmenttipp adidas-Analyse: Morgan Stanley verbessert Bewertung der adidas-Aktie auf Overweight

Morgan Stanley-Analyst Edouard Aubin hat eine ausführliche Untersuchung des adidas-Papiers durchgeführt.

Die US-Investmentbank Morgan Stanley hat Adidas gleich doppelt von "Underweight" auf "Overweight" hochgestuft und das Kursziel von 175 auf 235 Euro angehoben. Die zunehmende Umsatzdynamik des Sportartikelkonzerns überwiege die Risiken für die Aktie, schrieb Analyst Edouard Aubin in einer am Montag vorliegenden Studie. Nachdem Vorstandschef Björn Gulden nun fast 18 Monate im Amt sei, scheine sich die Stimmung bei den Performance- und den Lifestyle-Produkten verbessert zu haben, gestützt von einem verbesserten Marketing- und Großhandelsservice-Niveau sowie von einem zunehmend positiven Marktumfeld. Der Experte erhöhte seine Umsatzprognosen für die Jahre 2024 bis 2026.

Aktienanalyse online: Die adidas-Aktie unter der Lupe aktueller Analysen und Bewertungen

Die adidas-Aktie notierte im Frankfurt-Handel um 08:57 Uhr in Grün und gewann 0,9 Prozent auf 199,75 EUR. Also hat die Aktie noch einen Anstiegsspielraum von 17,65 Prozent, gemessen am festgelegten Kursziel. Über Frankfurt wurden im bisherigen Handelsverlauf 62 adidas-Aktien zum Kauf oder Verkauf angeboten. Bei dem Anteilsschein schlägt auf Jahressicht 2024 ein Plus von 8,2 Prozent zu Buche. Am 30.04.2024 dürfte adidas die Bilanz für Q1 2024 veröffentlichen.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 15.04.2024 / 04:45 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Radu Bercan / Shutterstock.com

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