Marktmissbrauchsverordnung

MTU-Aktie dennoch höher: Bafin verhängt Bußgeld gegen MTU wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht


MTU-Aktie dennoch höher: Bafin verhängt Bußgeld gegen MTU wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht

Die Finanzaufsicht Bafin hat den Triebwerkshersteller MTU Aero Engines wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung mit einer Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro belegt.

Das Unternehmen habe eine Insiderinformation, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegt, nicht unverzüglich bekanntgegeben, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Um welche Information es sich handelte, wurde nicht erwähnt.

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Insiderinformationen sind Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Durch ihre unverzügliche Veröffentlichung soll verhindert werden, dass Insider ihren Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten ausnutzen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anlegerinnen und Anleger in ihren Anlageentscheidungen nicht irregeführt werden.

Die MTU-Aktie gewinnt im XETRA-Handel zwischenzeitlich 0,88 Prozent auf 229,80 Euro.

DJG/sha/cbr

FRANKFURT (Dow Jones)

Bildquellen: MTU Aero Engines

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