Aktieneinstufung

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie erhält von UBS AG Bewertung: Neutral


Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie erhält von UBS AG Bewertung: Neutral

Das Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Papier wurde einer genauen Prüfung durch UBS AG-Analyst Will Hardcastle unterzogen.

Die schweizerische Großbank UBS hat die Einstufung für Munich Re nach einer Personalie auf "Neutral" mit einem Kursziel von 590 Euro belassen. Der zum Jahreswechsel angekündigte Abschied von Vorstandschef Joachim Wenning aus persönlichen Gründen komme überraschend, schrieb Will Hardcastle in einer ersten Einschätzung am Mittwoch. Nachfolger soll der bisherige Finanzvorstand Christoph Jurecka werden, was am Markt dem Fachmann zufolge gut ankommen sollte. "Ich war schon immer beeindruckt von Jureckas strategischen und natürlich auch von seinen äußerst beeindruckenden finanztechnischen Überlegungen", ergänzte Hardcastle.

Handelsvolumen und mehr: So entwickelt sich die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie zum Zeitpunkt der Analyse

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie stieg im XETRA-Handel. Um 15:48 Uhr verteuerte sich das Papier um 0,6 Prozent auf 578,80 EUR. Also hat der Anteilsschein noch ein Aufwärtspotenzial von 1,94 Prozent gerechnet zum festgelegten Kursziel. Von der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie wurden im bisherigen Tagesverlauf 125.709 Stück gehandelt. Auf Jahressicht 2025 gewann der Anteilsschein 20,0 Prozent. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft dürfte die Finanzergebnisse für Q2 2025 voraussichtlich am 08.08.2025 präsentieren.

ZÜRICH (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 23.07.2025 / 11:27 / GMT Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 23.07.2025 / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben


Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: photobyphm / Shutterstock.com

Werbung