Bewertung im Fokus

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Neutral-Bewertung von JP Morgan Chase & Co. für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie


Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Neutral-Bewertung von JP Morgan Chase & Co. für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie

Hier sind die Resultate der gründlichen Untersuchung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie durch JP Morgan Chase & Co..

Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für Munich Re auf "Neutral" mit einem Kursziel von 530 Euro belassen. Die unmittelbaren Auswirkungen der am "Tag der Befreiung" von US-Präsident Trump bekannt gegebenen Zölle seien für den europäischen Versicherungssektor praktisch null, schrieb Analyst Kamran Hossain in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Dagegen aber würden die mittelfristigen Auswirkungen der Marktbewegungen in den Mittelpunkt rücken. Die Auswirkungen der schwierigeren makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Ergebnisse dürften begrenzt sein und die Bilanzen solide bleiben. Er bleibe daher weiter optimistisch für etwa Hannover Rück, Swiss Re oder auch Axa.

Aktienanalyse online: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie unter der Lupe aktueller Analysen und Bewertungen

Um 09:57 Uhr stieg die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie. In der XETRA-Sitzung kletterte das Papier um 5,8 Prozent auf 559,00 EUR. Hiermit hat das Papier noch Abwärtsspielraum von 5,19 Prozent bezogen auf das festgelegte Kursziel. Bisher wurden via XETRA 120.437 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien gekauft oder verkauft. Seit Anfang des Jahres 2025 stieg das Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Papier um 14,8 Prozent. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft dürfte die Quartalsergebnisse für Q1 2025 voraussichtlich am 13.05.2025 präsentieren.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 09.04.2025 / 18:07 / BST
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 10.04.2025 / 00:15 / BST

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Casimiro PT / Shutterstock.com

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