Neuer Vorsitz

Zalando-Aktie in Grün: Nominierungsausschuss schlägt Kelly Bennett als Aufsichtsratsvorsitzenden vor


Zalando-Aktie in Grün: Nominierungsausschuss schlägt Kelly Bennett als Aufsichtsratsvorsitzenden vor

Kelly Bennett soll neuer Aufsichtsratsvorsitzender des Online-Händlers Zalando SE werden.

Der Nominierungsausschuss schlage den derzeitigen stellvertretenden Vorsitzenden Bennett, der seit 2019 Mitglied des Gremiums ist, für den Vorsitz vor, teilte Zalando mit. Der Manager ist als Berater für die Führungsteams von Microsoft, Strava sowie Nubank tätig und war Chief Marketing Officer bei Netflix.

Werbung

Bennett würde die Nachfolge von Cristina Stenbeck antreten, die sich nicht zur Wiederwahl stellt. Neben Kelly Bennett schlägt der Nominierungsausschuss Jennifer Hyman, Niklas Östberg, Anders Holch Povlsen und Mariella Röhm-Kottmann zur Wiederwahl als Anteilseignervertreter vor. Der Nominierungsausschuss empfiehlt außerdem, Susanne Schröter-Crossan als unabhängiges Mitglied in den Aufsichtsrat zu berufen. Sie verfügt über Expertise in den Bereichen Finanzen, Technologie und Aufsichtsrecht sowie Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG).

Stenbeck wird ihr Mandat bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2023 ausüben. Sie war bereits Mitglied des Aufsichtsrats von 2014 bis 2016 sowie erneut von 2019 bis 2023.

Im XETRA-Handel gewinnt die Zalando-Aktie zeitweise 0,79 Prozent auf 37,10 Euro.

FRANKFURT (Dow Jones)

Bildquellen: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images, Sean Gallup/Getty Images

Werbung

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.