Rechnungshof will höhere Steuern auf Oldtimer als Alltagsfahrzeuge
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrechnungshof moniert eine unangemessene Besteuerung von Oldtimern und fordert vom Finanzministerium eine Gesetzesinitiative, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. "Die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers und den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung", erklärte der Rechnungshof.
Die Oldtimer-Besteuerung über eine günstige Jahrespauschale sollte demnach ursprünglich nur für Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung gelten, die als historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden. Bei ihrer Einführung 1997 sei der Gesetzgeber von 135.000 Oldtimern ausgegangen. Mittlerweile gelte die Besteuerung auch für Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normales Beförderungsmittel genutzt würden.
"Durch die zuletzt rasante Zunahme auf fast 400.000 steuerlich begünstigte Fahrzeuge nimmt der Bund jährlich 170 Millionen Euro weniger Kraftfahrzeugsteuer ein", erklärten die Rechnungsprüfer. Aufgrund der deutlich höheren Schadstoffbelastung durch alte Fahrzeuge widerspreche das auch den klimapolitischen Zielen des Bundes. Der Bundesrechnungshof empfahl, "diese Fehlentwicklungen zu beseitigen" und forderte vom Bundesfinanzministerium "eine zügige Gesetzesinitiative, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen".
Der Rechnungshof drang zudem auf eine Reform der Luftverkehrsteuer. Die jährliche Absenkung bei der Luftverkehrsteuer führe zu hohen Mindereinnahmen des Bundes. Gleichzeitig konterkariere sie das mit der Einführung verfolgte Ziel, klima- und umweltschädliches Fliegen zu verteuern. Das Finanzministerium senke die Luftverkehrsteuer jährlich ab, wenn der Bund Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen im Luftverkehr erzielt: je höher die Einnahmen, desto niedriger die Luftverkehrsteuer.
Änderungen im europäischen Emissionshandel würden dazu führen, dass sich dieser Effekt deutlich verstärke. Es drohten daher Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Das Finanzministerium sollte "den Absenkungsmechanismus nicht nur kritisch überprüfen, sondern dessen Abschaffung anstoßen", verlangten die Prüfer.
Zudem monierte der Rechnungshof unter anderem, der Bund müsse seine Büroflächen reduzieren. Der Bund habe seine jahrzehntealten Vorgaben für Büroflächen nicht an flexible und mobile Arbeitsformen angepasst. Mittlerweile benötige er deutlich weniger Büroflächen, so dass unnötige Ausgaben in Millionenhöhe entstünden.
Dem Verkehrsministerium warfen die Prüfer vor, den Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer Überkompensation der Pandemiefolgen über 340 Millionen Euro mehr gezahlt zu haben als notwendig. Bei künftigen Förderprogrammen müsse das Ministerium die Wirtschaftlichkeit der Förderung vorab und begleitend prüfen und "wirksame Vorkehrungen treffen, um Mitnahmeeffekte auszuschließen".
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/smh
(END) Dow Jones Newswires
April 18, 2023 08:56 ET (12:56 GMT)