Experten-Analyse

Rheinmetall-Aktie: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) vergibt Bewertung


Rheinmetall-Aktie: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) vergibt Bewertung

Rheinmetall-Papier wurde von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)-Analyst George McWhirter genau analysiert. Hier sind die festgestellten Erkenntnisse.

Die Privatbank Berenberg hat die Einstufung für Rheinmetall mit einem Kursziel von 655 Euro auf "Buy" belassen. Analyst George McWhirter sieht mögliche Kursschwächen bei europäischen Rüstungswerten angesichts des Wahlsieges von Donald Trump in den USA als Einstiegschance in eine Branche mit strukturellem Wachstum. Eine Trump-Präsidentschaft werde nämlich für eine Beschleunigung der europäischen Rüstungsausgaben sorgen, schrieb der Experte am Mittwoch in seinem Kommentar. Dies hätten bereits die Jahre 2017 bis 2021 aus seiner ersten Präsidentschaft gezeigt. McWhirter erinnerte daran, dass vor dem jüngsten Meinungsumschwung noch eine Outperformance europäischer Rüstungswerte nach einem Wahlsieg des Republikaners Konsens gewesen sei.

Aktienbewertung im Detail: Die Rheinmetall-Aktie und ihre Entwicklung am Tag der Analyse

Um 14:48 Uhr konnte die Aktie von Rheinmetall zulegen und verteuerte sich in der XETRA-Sitzung um 1,8 Prozent auf 488,80 EUR. Somit hat das Wertpapier noch einen Steigerungsspielraum von 34,00 Prozent gerechnet zur festgesetzten Kursmarke. 357.936 Rheinmetall-Aktien wechselten zuletzt via XETRA den Besitzer. Bei der Aktie schlägt seit Anfang des Jahres 2024 ein Plus von 72,2 Prozent zu Buche. Die kommenden Ergebnisse für Q3 2024 dürfte Rheinmetall am 07.11.2024 präsentieren.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 06.11.2024 / 07:25 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: Tobias Arhelger / Shutterstock.com

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