Strafe

Tesla-Aktie an der NASDAQ tiefer: Tesla muss Millionen an Ex-Mitarbeiter wegen Rassismus zahlen


Tesla-Aktie an der NASDAQ tiefer: Tesla muss Millionen an Ex-Mitarbeiter wegen Rassismus zahlen

Der Elektrobauer Tesla ist wegen nicht unterbundener rassistischer Belästigungen in seinem Werk in Kalifornien von einem US-Gericht zur Zahlung von 3,2 Millionen Dollar an einen ehemaligen Mitarbeiter verdonnert worden.

Die Geschworenen sprachen dem Afroamerikaner Owen Diaz, der als Fahrstuhlführer arbeitete, den Schadenersatz wegen seelischer Grausamkeit zu, hieß es in dem Urteil vom Montag. Tesla-Chef Elon Musk erklärte, dass Diaz keine Entschädigung erhalten hätte, wenn der Richter bei der Wiederaufnahme des Verfahrens neue Beweise des Unternehmens zugelassen hätte. "Die Geschworenen haben mit den Informationen, die sie hatten, das Beste gemacht. Ich respektiere die Entscheidung." Das Unternehmen teilte mit, es dulde keine Diskriminierung am Arbeitsplatz und nehme Beschwerden von Arbeitnehmern ernst.

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Diaz hatte Tesla 2017 beschuldigt, untätig geblieben zu sein, als er sich wiederholt bei Managern darüber beschwerte, dass Mitarbeiter im Werk in Fremont regelmäßig rassistische Ausdrücke verwendeten und Hakenkreuze, rassistische Karikaturen und Kommentare an Wände in seinem Arbeitsbereich schmierten. Diaz waren in diesem Fall bereits 2021 von einem anderen Gericht 137 Millionen Dollar zugesprochen worden. Ein Richter im Wiederaufnahmeverfahren bezeichnete die Summe als überhöht. Diaz lehnte daraufhin den reduzierten Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen Dollar abgelehnt.

Verbraucherschützer haben kein Erfolg: Tesla muss Aussagen über Umweltfreundlichkeit nicht ändern

Deutsche Verbraucherschützer sind mit dem Versuch gescheitert, den Elektroautobauer Tesla zur Änderung von Aussagen über die Umweltfreundlichkeit seiner Fahrzeuge zu zwingen. Das Landgericht Berlin wies die entsprechende Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) ab. Der Verband will gegen das Urteil Berufung einlegen.

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Zugleich erreichten die Verbraucherschützer nach Angaben von Dienstag, dass Tesla die Werbung zum sogenannten "Wächter-Modus" seiner Autos ändert. Mit der Funktion überblicken geparkte Teslas per Kamera ihre Umgebung, um mögliche Bedrohungen zu erkennen. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zum Ausgang des Verfahrens.

Datenschützer kritisieren den "Wächter-Modus" seit einiger Zeit, da bei Aufnahmen kein Einverständnis von Passanten eingeholt wird. Auch der VZBV erklärte, Verbraucherinnen und Verbraucher hätten den Modus "nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen" können: "Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war." Diese Information habe in der Werbung für die Funktion gefehlt. Tesla habe eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfe so nicht mehr werben.

Am Dienstag wurden im Benutzerhandbuch auf der deutschen Tesla-Webseite die Kunden so zum "Wächter-Modus" gewarnt: "Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten."

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Der VZBV hatte in der Klage auch angeprangert, dass Tesla den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit 0 Gramm angibt. Sie verwiesen darauf, dass der Konzern CO2-Zertifikate an andere Hersteller verkaufe, die dadurch ihren Ausstoß erhöhen könnten. Das Gericht erkannte darin keine Irreführung der Verbraucher. Für sie sei das keine wesentliche Information beim Fahrzeugkauf, denn sie wollten "ein Fahrzeug erwerben, das möglichst wenig CO2 ausstößt".

Die Tesla-Aktie verlor im NASDAQ-Handel 1,12 Prozent und schloss bei 192,58 US-Dollar, wohingegen sie noch im Plus in die Sitzung gegangen war.

Albany (Reuters) /

Berlin (dpa-AFX)

Bildquellen: Nadezda Murmakova / Shutterstock.com, Sergio Monti Photography / Shutterstock.com

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