Übernahmepoker Warner Bros.

Paramount-Aktie springt an: Großbritannien billigt Warner-Bros.-Deal im Milliarden-Wert


Paramount-Aktie springt an: Großbritannien billigt Warner-Bros.-Deal im Milliarden-Wert

Nach der britischen Freigabe bleibt für den milliardenschweren Medien-Deal zwischen Paramount und Warner Bros. nur noch eine Hürde übrig.

  • Paramount-Aktie im Aufwind
  • Großbritannien akzeptiert Zusicherungen von Konzernchef Ellison
  • Zwölf US-Bundesstaaten klagen weiter gegen die Fusion
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Die britische Regierung und die Wettbewerbsbehörde CMA haben am Donnerstag grünes Licht für die rund 110 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance gegeben. Konzernchef David Ellison hatte rechtsverbindliche Zusagen zu britischen Produktionen und zur Unabhängigkeit des Senders Channel 5 gemacht, wie Reuters berichtet. Die Paramount-Aktie reagierte via NASDAQ mit einem Plus von zeitweise 3,48 Prozent auf 9,07 US-Dollar.

Die Warner-Bros.-Discovery-Aktie legt zuletzt um 1,73 Prozent auf 26,42 US-Dollar zu.

Britische Auflagen räumen Bedenken aus

Ellison bot der britischen Regierung eine mindestens fünfjährige Garantie für in Großbritannien in Auftrag gegebene Programme sowie den Erhalt der redaktionellen Unabhängigkeit von Channel 5 an. Der Sender soll bis zum Auslaufen seiner Lizenz Ende 2034 als öffentlich-rechtlicher Sender weiterlaufen, seine Nachrichten sollen redaktionell getrennt von CNN International und CBS News bleiben. Auch die eigenständige redaktionelle Identität der Kinderfernsehsender Nickelodeon und Cartoon Network soll für fünf Jahre gewahrt bleiben. Damit reagierte Paramount auf Bedenken von Medienministerin Lisa Nandy, die im Juni 2026 eine mögliche Untersuchung im öffentlichen Interesse angedroht hatte. Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA erklärte separat, die Vereinbarung beeinträchtige den Wettbewerb im Filmvertrieb, bei Kinderfernsehkanälen und Streamingdiensten nicht wesentlich. Paramount bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Meilenstein für den Deal.

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US-Bundesstaaten bleiben letzte Hürde

Mit den Freigaben aus Großbritannien und zuvor aus den USA und der EU ersparen sich die Unternehmen langwierige Prüfungen auf der Insel. Die US-Regierung hatte den Zusammenschluss bereits Mitte Juni ohne Auflagen genehmigt, die EU-Kommission stimmte Ende Juli mit Auflagen zu. Offen bleibt die Klage von zwölf US-Bundesstaaten unter Führung Kaliforniens, die den Vollzug des Deals gerichtlich verzögern. Eine Richterin hatte das Geschäft zunächst ausgesetzt, um über eine einstweilige Verfügung zu entscheiden. Nach Gerichtsunterlagen soll die Übernahme erst nach einer Entscheidung in dieser Klage oder spätestens am 1. Juni 2027 weiter vorangetrieben werden.

Was der Deal für Paramount-Skydance-Anleger bedeutet

Für Anleger, die auf den Abschluss der Übernahme setzen, verengt sich das Feld möglicher Störfaktoren: Von den ursprünglich mehreren Zulassungsverfahren in den USA, der EU und Großbritannien steht nun nur noch die Klage der Bundesstaaten offen. Ein Abschluss vor einer gerichtlichen Klärung bleibt damit unsicher, ein Zeitfenster bis Mitte 2027 gesetzt. Zu Warner Bros. Discovery gehören unter anderem das DC-Superhelden-Universum, die Harry-Potter-Filmreihe und das Streaming-Geschäft rund um HBO. Risiken liegen zum einen im offenen Ausgang der Kartellklage, zum anderen in politischer Kritik: Kritiker befürchten, der Nachrichtensender CNN könnte unter dem Dach der von der Ellison-Familie kontrollierten Paramount an redaktioneller Unabhängigkeit verlieren. Im Geschäftsjahr 2025 erzielte der Konzern einen Umsatz von 28,89 Milliarden US-Dollar, ein Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei einem Jahresfehlbetrag von 621 Millionen US-Dollar.

Ob der Deal wie geplant voranschreitet, entscheidet sich nun maßgeblich im Verfahren der zwölf klagenden US-Bundesstaaten, dessen Ausgang oder die Frist bis Juni 2027 den weiteren Fahrplan bestimmen dürfte.

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Evelyn Schmal, Claudia Stephan, Redaktion finanzen.net

Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus.

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Bildquellen: rafapress / Shutterstock.com, Jimmy Tudeschi / Shutterstock.com

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