Vorteile überwiegen

Aktien uneins: Kartellamt hat keine Bedenken angesichts Zusammenarbeit von RWE, Uniper und VNG


Aktien uneins: Kartellamt hat keine Bedenken angesichts Zusammenarbeit von RWE, Uniper und VNG

Die Energieversorger RWE, Uniper und die EnBW-Tochter VNG dürfen nach Ansicht des Bundeskartellamts die geplanten schwimmenden LNG-Terminals im Norden gemeinsam aufbauen und betreiben.

"Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden", sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, am Donnerstag.

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Die Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher überwögen etwaige wettbewerbliche Nachteile - gemeint ist die zunächst exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals durch die drei Unternehmen.

Die Bundesregierung will wegen des Ukraine-Kriegs möglichst unabhängig von russischem Gas werden. Ein Mittel dafür sind Terminals für Flüssigerdgas (LNG) an der Nord- und Ostsee, die gerade im Eiltempo geplant und gebaut werden.

Die beiden schwimmenden Anlagen in Wilhelmshaven und in Brunsbüttel sollen zum Jahreswechsel mit einer Leitungsanbindung zum Weitertransport in Betrieb gehen. RWE, Uniper und die EnBW-Tochter VNG hatten sich verpflichtet, die Terminals bis Ende März 2024 voll auszulasten.

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Die RWE-Aktie notiert via XETRA zeitweise 1,01 Prozent tiefer bei 41,04 Euro, das Uniper-Papier zeigt sich derweil 1,71 Prozent höher bei 4,04 Euro. Für den EnBW-Anteilsschein geht es derweil 0,96 Prozent aufwärts auf 84,40 Euro.

/vrb/DP/mis

BONN (dpa-AFX)

Bildquellen: Dennis Diatel / Shutterstock.com, PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images

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