ZVEI sieht noch Handlungsbedarf beim Wachstumschancengesetz


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der ZVEI Verband der Elektro- und Digitalindustrie verlangt Nachbesserungen bei den Plänen für ein Wachstumschancengesetz, mit dem die Regierung die Wirtschaft um rund 7 Milliarden Euro jährlich entlasten will. "Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiges Signal für den Industriestandort und enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die insbesondere mittelständische Unternehmen in dieser wirtschaftlich angespannten Zeit unterstützen", sagte Sarah Bäumchen, Mitglied der ZVEI-Geschäftsleitung. Allerdings gebe es bei einigen Punkten noch Handlungsbedarf, um dringend notwendige Impulse zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu setzen.

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Zuvorderst müsse das erprobte und wirksame Instrument der steuerlichen Forschungsförderung auch auf die Normungsarbeit der Unternehmen ausgedehnt werden. "Von der sehr personalintensiven Normungstätigkeit profitiert der gesamte Industriestandort. Steuerliche Anreize können Unternehmen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen", sagte Bäumchen. Deutschland dürfe hier nicht den Anschluss verlieren und sollte die im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage auch für Normungsprozesse öffnen.

Bei der Umsetzung der Investitionsprämie für Klimaschutz müsse dafür Sorge getragen werden, dass im Sinne des Gesetzes auch tatsächlich alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geltend gemacht werden könnten. Weiterer Handlungsbedarf bestehe bei den im Koalitionsvertrag angekündigten Investitionsprämien für Digitalisierungsmaßnahmen, die in dem Gesetzesvorhaben bisher noch nicht vorgesehen seien. "Gerade damit bestünde aber die Chance, weitere Wachstumsimpulse zu setzen und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der heimischen Unternehmen anzureizen", sagte Bäumchen. Ohne Digitalisierung könnten die Klima- und Ressourceneffizienzziele nicht erreicht werden.

Unterdessen kritisierte die Deutsche Umwelthilfe eine von der Bundesregierung in dem Gesetz geplante Ausweitung des Dienstwagenprivilegs für teure und übergroße Elektro-SUV, da demnach künftig auch für Elektro-Dienstwagen mit Bruttolistenpreisen zwischen 60.000 und 80.000 Euro nur noch der niedrigste Steuersatz von 0,25 Prozent für die Privatnutzung zu zahlen sei. Die Regelung würde massive zusätzliche Anreize für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen setzen. Die Umwelthilfe forderte den Bundestag auf, die Pläne abzulehnen und stattdessen "das sozial ungerechte und klimaschädliche Dienstwagenprivileg abzuschaffen".

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Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/mgo

(END) Dow Jones Newswires

November 06, 2023 05:06 ET (10:06 GMT)