EZB bevorzugt ab Oktober Unternehmensanleihen mit gutem Klima-Score
Von Hans Bentzien
FRANKFURT Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) wird im Oktober damit beginnen, bei der Wiederanlage von Tilgungsbeträgen fällig gewordener Unternehmensanleihen aus ihrem Portfolio Papiere mit besserer Klimabilanz zu bevorzugen. Damit will die EZB einerseits die Klimarisiken für ihre eigene Bilanz reduzieren und andererseits den Übergang der Volkswirtschaft zu einer geringeren Kohlenstoffintensität unterstützen.
Die dabei verwendeten Klima-Scores setzen sich aus drei Teilnoten zusammen:
1. Die rückwärtsgerichtete Emissions-Teilnote basiert auf den Emissionen der Emittenten in der Vergangenheit. Dabei wird untersucht, wie die Unternehmen im Vergleich zu ihren Konkurrenten in einem bestimmten Sektor sowie im Vergleich zu allen in Frage kommenden Anleiheemittenten abschneiden. Diejenigen, die besser abschneiden, erhalten eine höhere Punktzahl.
2. Die Teilnote für zukunftsorientierte Ziele basiert auf den Zielen, die sich die Emittenten für die Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen in der Zukunft gesetzt haben. Unternehmen mit ehrgeizigeren Dekarbonisierungszielen erhalten eine bessere Punktzahl. Dadurch erhalten sie einen Anreiz, ihre Emissionen zu reduzieren.
3. Die Teilnote für die Offenlegung der Klimarisiken basiert auf der Bewertung der Berichterstattung der Emittenten über ihre Treibhausgasemissionen. Emittenten mit qualitativ hochwertigen Angaben erhalten eine bessere Punktzahl. Dies ist ein Anreiz für Anleiheemittenten, ihre klimabezogenen Angaben zu verbessern.
Die EZB und die Euroraum-Zentralbanken (Eurosystem) werden die Klimabilanz bei allen Ankäufen von Unternehmensanleihen - ob im Rahmen des Programms zum Ankauf von Unternehmensanleihen (CSPP) oder des Programms zum Ankauf von Pandemieanleihen (PEPP) - berücksichtigen, die ab dem 1. Oktober 2022 abgewickelt werden. Das Gesamtvolumen der Ankäufe von Unternehmensanleihen wird laut EZB weiterhin ausschließlich durch geldpolitische Erwägungen bestimmt.
Die Zulassungskriterien für den Ankauf von Unternehmensanleihen bleiben zu diesem Zeitpunkt unverändert. Die Klima-Scores und die zu ihrer Berechnung verwendete Methodik werden regelmäßig überprüft und können sich weiterentwickeln, um neuen Entwicklungen in Bezug auf Daten, Modelle, Regulierung und Risikobewertungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.
Die EZB wird ab dem ersten Quartal 2023 damit beginnen, klimabezogene Informationen über ihre Bestände an Unternehmensanleihen zu veröffentlichen, und sie wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Anpassung an die Ziele des Pariser Abkommens berichten.