Knie verdreht: Kann ich meinen Skipass zurückgeben?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich hatte vor Silvester in einem österreichischen Skigebiet eine Einwochenkarte gekauft. Nach drei Tagen hatte ich mir das Knie schwer verdreht und musste abreisen. Der Betreiber wollte mir kein Geld zurückzahlen, was mich sehr geärgert hat. Ist das rechtens?
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€uro am Sonntag: "Eine Rückerstattung kommt nur in Betracht, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters vorgesehen ist", sagt Johannes Boos vom ADAC. Anbieter, die das in einem Fall wie dem Ihren vorsehen, verlangen teilweise die Vorlage eines ärztlichen Attests. Existiert keine solche Regelung, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei einem Skipass handelt es sich um eine Zeitkarte für die Nutzung eines bestimmten Skigebiets. Insbesondere in größeren Skigebieten umfasst der Pass darüber hinaus Ermäßigungen zum Beispiel für die öffentlichen Verkehrsmittel, Museen oder Bäder. In welchem Umfang der Käufer diese Angebote nutzt, bleibt ihm überlassen. Ebenso fällt die Gefahr einer Nichtnutzbarkeit ausschließlich in den Gefahrenbereich des Käufers. Das gilt auch für eine eventuelle Erkrankung.
Die Übertragbarkeit des Skipasses ist ebenfalls durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Nur übertragbare Zeitkarten dürfen weiterveräußert werden. In der Regel ist dies bei Skipässen aber nicht der Fall. "In vielen Skigebieten wird das Einhalten dieser Regelung inzwischen mit Kamerasystemen überprüft", so Boos.
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Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt: "Einige Versicherungen greifen auch bei Skiunfällen und übernehmen dann die Kosten des Skipasses." Dies hängt jedoch von den Konditionen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab. Zeller rät: "Möchte sich der Verbraucher im Vorfeld absichern, sollte er Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und sich beraten lassen."
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Bildquellen: Gorlov-KV / Shutterstock.com