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Recht: Was ist bei der winterlichen Räumpflicht zu beachten?


Recht: Was ist bei der winterlichen Räumpflicht zu beachten?

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Was muss ich als Immobilienbesitzer beachten, wenn es ums Schneeräumen geht?

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€uro am Sonntag: Man sollte als Immobilien­besitzer nicht allzu lax mit der Räumpflicht umgehen, denn rutscht ein Passant auf dem Grundstück aus, steht im schlimmsten Fall der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Hohe ­Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen können die Folge sein.

Grundsätzlich ist auf Gehwegen der Schnee in einer Breite von maximal 1,5 Metern zu räumen. Sind die Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite. Zudem ist das Bestreuen des Trottoirs mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Streusplitt erforderlich. Mit der Beseitigung von Schnee und Glätte ist werktags spätestens um sieben Uhr zu beginnen, an Sonn- und Feiertagen um acht Uhr. Ab 20 Uhr können die Arbeiten eingestellt werden.
Allerdings: Selbst nach frühmorgendlichem Räumen kann bei anhaltendem oder wieder einsetzendem Schneefall und Vereisung die Räumpflicht auch im Lauf des Tages wieder einsetzen. Detaillierte Vorgaben, wann, wo und wie zu räumen ist, findet man in den Satzungen der Städte und Gemeinden.

Eigentümer können die Räumpflicht an Mieter weitergeben. Dies muss im Mietvertrag festgehalten sein. Hat der Eigentümer den Mieter dann bei der Ausübung der Pflicht regelmäßig kontrolliert, kann dieser im Schadensfall ebenfalls mit Haftpflichtansprüchen konfrontiert werden. Eine besondere Situation gibt es bei Eigentumswohnungen: "Verunglückte Fußgänger können gegenüber allen Eigentümern Ansprüche geltend machen", erklärt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung. Die Haftung des Eigentümers gelte auch dann, wenn er die Eigentumswohnung vermietet hat. Deshalb sollten laut Göbel die Besitzer von Eigentumswohnungen darauf achten, dass für die Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht. "Hingegen kann sich der Inhaber eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses recht einfach absichern, weil die meisten privaten Haftpflichtpolicen den entsprechenden Schutz bieten."
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Bildquellen: Brian A Jackson / Shutterstock.com