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Steuern: Muss ich als Selbstständiger immer Fahrtenbuch führen?


Steuern: Muss ich als Selbstständiger immer Fahrtenbuch führen?

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Als Inhaber eines kleinen Gewerbebetriebs fahre ich einen gebraucht gekauften Pkw, den ich zu etwas weniger als 50 Prozent auch privat nutze. Ich ärgere mich, dass ich umständlich ein Fahrtenbuch führen muss, um auf betriebliche Nut­zung entfallende Kosten abzusetzen. Gibt es bei der Steuererklärung für mich einen Ausweg?

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€uro am Sonntag: Wer als Firmenwagenfahrer kein Fahrtenbuch führt, muss sein Fahrzeug grundsätzlich nach der "Ein-Prozent-Methode" versteuern. Das Finanzamt setzt dann monatlich ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als "geldwerten Vorteil" an. Diese Pauschalbesteuerungsregel gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug zu 50 Prozent oder mehr betrieblich genutzt wird, stellte kürzlich der Bundesfinanzhof per Urteil klar (Az. X R 28/15).

Erfolglos geklagt hatte ein Immobilienmakler, der seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-­Rechnung ermittelt und einen gebraucht gekauften BMW im Betriebsvermögen führt. Im strittigen Jahr lagen die Gesamtkosten bei 10.998 Euro. Für die Privatnutzung setzte er 50 Prozent der tatsächlichen Kosten (5499 Euro) als Privatanteil an. Diese Rechnung wies das Finanzamt zurück: Da kein Fahrtenbuch geführt worden sei, müsse der Wert der privaten Nutzung zwingend nach der Ein-Prozent-Regelung berechnet werden. Dieser belaufe sich auf 7680 Euro. Berechnungsweg: 1 Prozent x 64 000 Euro (Bruttolistenpreis) x 12 Monate. Daher erhöhte sich der Gewinn um 2181 Euro (Umsatzsteuer nicht berücksichtigt).

Ein Ausweg für vergleichbar betroffene Selbstständige: Die betriebliche Nutzung des Kfz auf nachweislich weniger als 50 Prozent reduzieren. In dieser Konstellation sind die anteiligen betrieblich verursachten Kosten problemlos als Betriebsausgaben absetzbar - selbst wenn der Nachweis nicht durch ein Fahrtenbuch erbracht wird.
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Bildquellen: Alexander Chaikin / Shutterstock.com