Geldsegen?

Rentenerhöhung: Dann muss eine Steuerklärung abgegeben werden


Rentenerhöhung: Dann muss eine Steuerklärung abgegeben werden

Seit dem 1. Juli 2025 erhalten Rentner in Deutschland mehr Geld. Die gesetzliche Rente stieg bundesweit um 3,74 Prozent. Doch die Rentenerhöhung hat auch eine Kehrseite: Für tausende Rentner wird erstmals eine Steuererklärung verpflichtend.

Rentner erstmals steuerpflichtig

Laut dem Bundesfinanzministerium führt die Rentenerhöhung dazu, dass etwa 73.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung haben. Der Grund dafür ist, dass sie mit der Erhöhung die steuerliche Freigrenze überschreiten. Der sogenannte Grundfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für gemeinsam Veranlagte. Wer diese Grenze überschreitet, muss dem Finanzamt seine Einkünfte offenlegen, so ein Beitrag von BÖRSE ONLINE.

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Doch eine Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch eine hohe Nachzahlung. Dass jetzt plötzlich viele Rentner hohe Steuer zahlen müssen, ist eher selten, beruhigt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), in einem Beitrag der VLH. "Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering", betont Rauhöft.

Rentenfreibetrag bleibt bestehen

Obwohl die monatliche Rente steigt, bleibt der Rentenfreibetrag konstant. Das bedeutet: Rentenerhöhungen erhöhen ausschließlich den steuerpflichtigen Anteil der Rente, der steuerfreie Teil verändert sich nicht. Der Rentenfreibetrag wird beim Renteneintritt einmal festgelegt und gilt ein Leben lang, erklärt der VLH. Für Rentner, die bereits vor der Erhöhung Rente bezogen haben, bleibt der Freibetrag unverändert.

Bei neuen Rentnerjahrgängen ändert sich allerdings das steuerpflichtige Verhältnis. Wer beispielsweise 2025 in Rente gegangen ist beziehungsweise geht, muss 83,5 Prozent der Bruttorente versteuern. Damit beträgt der steuerfreie Anteil nur noch 16,5 Prozent.

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Steuerfallen: Wenn Nebeneinkünfte zur Steuerpflicht führen

Neben der Rentenerhöhung gibt es weitere Einkommensarten, die Rentner schnell in die Steuerpflicht treiben können. Laut BÖRSE ONLINE sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Einkünfte aus Vermietung, Witwen- oder Witwerrenten, Betriebsrenten sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen. Auch wenn Rentner weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen, kann dies steuerlich relevant werden.

Steuererklärung auch zu Rentnerzeiten sinnvoll

Selbst wenn keine Pflicht besteht, kann sich die Abgabe einer Steuerklärung lohnen. Denn Rentner haben zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken: Zum Beispiel durch die Anrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Daniela Staerk / Shutterstock.com, Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com

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