Herbstidylle?

Von Schadenersatz bis steuerliche Absetzbarkeit: Das sollten Mieter und Eigentümer über Laub auf Gehwegen wissen


Von Schadenersatz bis steuerliche Absetzbarkeit: Das sollten Mieter und Eigentümer über Laub auf Gehwegen wissen

Im Herbst bedecken bunte Blätter oft die Gehwege. Ein idyllischer Anblick, der jedoch schnell zur Rutschgefahr werden kann. Mieter und Eigentümer sollten wissen, wer für die Laubbeseitigung verantwortlich ist und welche finanziellen Folgen dies haben kann.

Wer muss das Laub entfernen?

Eigentümer sind laut dem Verband Wohneigentum NRW e.V. grundsätzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Laub zu befreien. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht könne jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Fehlt eine entsprechende Regelung, bleibe der Eigentümer verantwortlich. In einigen Fällen können dann Bußgelder verhängt werden, wenn die Laubbeseitigungspflicht nicht eingehalten wird.

Werbung

Haftung bei Unfällen

Kommt es durch nicht entfernte Laubansammlungen zu einem Unfall, haften sowohl Eigentümer als auch Mieter, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Die Haftung kann im Schadensfall bis zum Privatvermögen reichen, wie das Portal Cash beschreibt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für die Laubbeseitigung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Wenn beispielsweise ein Dienstleister mit der Laubentfernung beauftragt wird, können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dabei sind laut Finanztip 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich begünstigt.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Romolo Tavan / Shutterstock.com

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.