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Amazon Prime Video Live: Amazon beantragt Rundfunklizenz


Amazon Prime Video Live: Amazon beantragt Rundfunklizenz

Laut einer Pressemittleitung der KEK, die am 9. Februar 2021 veröffentlicht wurde, erhielt Amazon die Rundfunklizenz zur Übertragung von Bewegtbild-Content in Deutschland. Durch "Prime Video Live" soll jedoch nicht etwa ein neuer Fernsehsender entstehen; der Onlineshopping-Gigant verfolgt ein anderes Ziel.

Amazons Antrag auf Rundfunklizenz in Deutschland genehmigt

Wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK, Anfang Februar dieses Jahres berichtete, wurde der Antrag des Online-Riesen Amazon auf eine Rundfunklizenz in Deutschland und der EU genehmigt. Diese berechtigt Amazon zur Ausstrahlung linearer TV-Inhalte. Dabei geht es dem Online-Versanddienst jedoch nicht etwa um die Etablierung eines neuen Fernsehsenders, sondern um das Bereitstellen bestimmter Inhalte zu bestimmten Zeitpunkten, um diese für Amazon-Kunden via Stream erhältlich zu machen.

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Amazon will Sportangebot live übertragen

Gegenüber der Tech-Website Golem.de äußerte sich der Amazon-Sprecher Michael Ostermeier bereits bezüglich der Beweggründe des US-Konzerns. "[...] Dabei geht es um die Live-Übertragung unseres Sportangebots für Prime-Mitglieder ohne Zusatzkosten bei Prime Video, wie die UEFA Champions League ab Herbst 2021", erklärt Ostermeier in seinem Statement.

Laut Informationen der Kommission für Zulassung und Aufsicht, kurz ZAK, die dem Online-Magazin Digital fernsehen vorliegen, sei die Übertragung der Champions-League der einzige Beweggrund Amazons gewesen, das Erhalten der Rundfunklizenz anzustreben. Amazon sichert sich damit die Aufnahme der Fußball-Berichterstattung in den kommenden drei Spielzeiten in das hauseigene Streaming-Angebot. Ein fortlaufendes, tägliches Programm sei nicht geplant, so die ZAK gegenüber Digital fernsehen weiterhin.

Ab wann und wofür wird eine Rundfunklizenz benötigt?

Warum Amazon nun eine Rundfunklizenz benötigt, kann anhand der wesentlichen Kriterien, die der Rundfunkstaatsvertrag für zulassungspflichtigen Rundfunk definiert, abgelesen werden.

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Eine Rundfunklizenz wird benötigt, wenn Live-Streaming oder Verbreitung linearer Inhalte vorliegt. Wie beim klassischen Fernsehen startet eine Ausstrahlung in diesen Fällen zu einer genau festgelegten Uhrzeit und kann nicht wie beim On-Demand-Abruf jederzeit auf individuellen Wunsch hin gestartet werden. Schaltet ein Zuschauer zu spät ein, verpasst er zwangsläufig einen Teil der Übertragung. Die Ergänzung des Angebots durch eine Mediathek für die Wiedergabe einer zeitunabhängigen Wiederholung ändert dabei nichts an der linearen Verbreitung.

Zusätzlich zur linearen Verbreitung der Inhalte, charakterisiert außerdem eine potenzielle Reichweite von mehr als 500 Zuschauern gleichzeitig den zulassungspflichtigen Rundfunk. Die tatsächliche Zahl der Zuschauer ist dabei irrelevant, selbst wenn sie nachweislich bei 500 liegt. Wird beispielsweise ein Stream frei im Internet übertragen, steht er sämtlichen Nutzern zur Verfügung, die - theoretisch - alle gleichzeitig einschalten könnten. Lediglich "geschlossene Räume", in denen sich maximal 500 Personen anmelden können, oder ähnliche Begrenzungen der Nutzerzahlen befreien von der Lizenzpflicht.

Ein weiteres Kriterium für einen zulassungspflichtigen Rundfunk ist die redaktionelle Gestaltung der Inhalte. Für die Erfüllung dieses Aspekts genügen schon geringe Anpassungen und Eingriffe. "Werden in einem Stream Kommentare eingesprochen, gibt es verschiedene Kameraperspektiven oder wird aus redaktionellen Gründen gezoomt, ist eine redaktionelle Bearbeitung gegeben", erklärt die Landesanstalt für Medien NRW.

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Zu guter Letzt muss außerdem ein Sendeplan oder eine regelmäßige Wiederholung der Beiträge vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sendungen regelmäßig in einer bestimmten Zeitenfolge ausgestrahlt werden oder öffentliche Ankündigungen der Übertragungen in Form von Sendeplänen stattfinden.

Da es sich bei Prime Video bisher um eine reine Video-on-Demand-Plattform handelte, war der Erwerb einer Rundfunklizenz bislang nicht nötig. Das Hinzukommen einer linearer Verbreitung von Inhalten, die redaktionelle Gestaltung sowie ein festes Programm machten die Antragstellung unumgänglich.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Jonathan Weiss / Shutterstock.com

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