Rechtliche Gründe

Die Marke "Haftwerk" darf ihre Gefängnis-Produkte nicht mehr über eBay verkaufen


Die Marke "Haftwerk" darf ihre Gefängnis-Produkte nicht mehr über eBay verkaufen

Unter der Marke "Haftwerk" fertigt und vertreibt der hessische Justizvollzug Produkte, die von Gefangenen in den Haftanstalten hergestellt werden. Bis September 2021 verkaufte man die Erzeugnisse in einem Online-Shop über eBay. Dies sei nun allerdings aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Haftwerk muss Online-Vertrieb über eBay einstellen

Die Marke Haftwerk des hessischen Justizvollzugs kann ihre Artikel nicht mehr über eBay verkaufen. Der Grund liege beim Zahlungssystem der Online-Plattform. Im Zuge einer Änderung der Bedingungen im Jahr 2021, müssen alle Händler, die auf dem Portal aktiv sind, sämtliche Zahlungen über das System des Anbieters abwickeln. "Diesem privaten Zahlungssystem konnte sich das Land aus rechtlichen Gründen nicht anschließen", erklärt das hessische Justizministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Damit ist es Haftwerk folglich nicht mehr möglich, eBay als einen Vertriebskanal zu nutzen.

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Die Einbußen, die mit dem Wegfall eBays einhergehen, dürften jedoch durchaus verkraftbar sein. Im Jahr 2021 sollen nach Angaben des Ministeriums insgesamt nur sechs Artikel über das Online-Portal verkauft worden sein. Dies liege daran, dass die Produkte nur bis zum 22. September 2021 verfügbar gewesen seien und es zuvor bereits Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie gegeben habe. Allgemein sei die Produktion von Artikeln, die für die Vermarktung an Privatleute geeignet sind, stark zurückgegangen. Aktuell würde man nicht nach neuen Vertriebswegen Ausschau halten.

Das steckt hinter der Marke Haftwerk

Wie der hessische Justizvollzug auf seiner Website erklärt, stellt man handwerkliche Produkte für Unternehmen, Privatpersonen und Behörden mit modernen Maschinen und Anlagen in Eigenbetrieben her. Erfahrene Handwerks- und Industriemeister würden dabei eine hohe Qualität der Auftragsdurchführung bei industriellen Serienfertigungen und Produktionen nach Kundenwünschen gewährleisten. Neben den Eigenbetrieben verfügen die Justizvollzugsanstalten zusätzlich über Unternehmerbetriebe, in denen Unternehmer der freien Wirtschaft die Möglichkeit haben, Teilbereiche der eigenen Fertigung oder etwaige Auftragsspitzen auszulagern. Die Voraussetzungen seien dort ideal für Montage-, Sortier- und Konfektionierungsarbeiten.

Mit der Arbeit der Gefangenen sowie dem Vertrieb der Produkte unter der Marke Haftwerk soll den Häftlingen eine ehrbare Aufgabe gegeben und die Resozialisierung vorangetrieben werden. "Arbeit bringt Anerkennung, sie schafft Selbstwertgefühl", schreibt der hessische Justizvollzug auf seiner Website. "Durch sinnvolle Arbeit sollen Gefangene an ein auf eigener Arbeit aufgebautes Leben gewöhnt werden."

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Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: zapomicron / Shutterstock.com, Gil C / Shutterstock.com

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