Verhängnisvolle Nutzung

Tesla-Touchscreen kann den Führerschein kosten


Tesla-Touchscreen kann den Führerschein kosten

In einem Urteil des Oberlandesgerichts wurde entschieden, dass die Bedienung des Touchscreens während der Autofahrt den Führerschein kosten kann. Die Nutzung des fest verbauten Touchscreens zur Fahrzeugbedienung gilt demnach als Nutzung eines elektronischen Gerätes - und kommt damit der Nutzung des Handys am Steuer gleich.

Vorausgegangen war dem Urteil ein Autounfall auf einer Bundesstraße. Bei Regen wollte der Autofahrer das Intervall des Scheibenwischers ändern. Dies erfolgt bei Tesla über Untermenüpunkte auf dem Bildschirm. Hierbei verlor der Fahrer die Kontrolle über den Wagen, kam von der Straße ab und kollidierte mit mehreren Bäumen.

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Tesla-Touchscreen fällt unter "Handyparagraph"

Der Fahrer des Tesla wurde vom Amtsgericht Karlsruhe zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, was anschließend vom Oberlandesgericht bestätigt wurde. Rechtsgrundlage war der umgangssprachlich genannte Handyparagraph §23 StVO. Hier werden ausdrücklich Berührungsbildschirme aufgezählt. Die Nutzung ist zwar im Grundsatz nicht verboten, es darf aber nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickabwendung geschehen. Der Fahrer musste jedoch für die Intervallschaltung während der Fahrt in einem Untermenü auf dem Bildschirm aus fünf Einstellungen wählen. Das wurde vom Gericht als zu viel erachtet und erfordere zu viel Aufmerksamkeit, durch die Ablenkung sei es erst zu dem Unfall gekommen.

Keine Auswirkungen für Tesla

Das Gericht sieht für Tesla keine rechtlichen Konsequenzen, schließlich ist die Bedienung des Touchscreens unter den angeführten Umständen nicht verboten. Wie das IT-Nachrichtenportal "Golem" berichtet, muss bei einem Tesla-Fahrzeug der Touchscreen auch für weitere wichtige Funktionen wie der Nebelschlussleuchte oder dem Fahr- und Standlicht benutzt werden. Daher könne das Problem lediglich von Tesla selbst gelöst werden, indem das Unternehmen beispielsweise Änderungen beim Bedienkonzept vornimmt und die Menüführung neustrukturiert.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: betto rodrigues / Shutterstock.com

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