Korrekt gerechnet

Lebensversicherungen: Rentner verliert gegen Allianz


Lebensversicherungen: Rentner verliert gegen Allianz

Die Versicherungsbranche atmet auf - für Millionen Kunden ist es hingegen ein herber Dämpfer.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Viele Kunden haben im Kampf um höhere Auszahlungen beim Ablauf ihrer Kapitallebens- oder privaten Rentenpolice eine weitreichende juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Klage eines Rentners gegen die Allianz. Laut Verbraucherschützern ging es in dem Streit für die gesamte Assekuranz um Milliarden Euro.

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Der 71-jährige Hans Berges hatte eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven gefordert. Diese Reserven bestehen in der Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert von Kapitalanlagen. Berges hatte für seinen ausgelaufenen Allianz-Vertrag eine zusätzliche Ausschüttung von Bewertungsreserven verlangt.

Möglicherweise ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Berges sagte gegenüber €uro am Sonntag, ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei "vorstellbar". Die dortigen Richter hatten 2005 angestoßen, dass Versicherte ab dem Jahr 2008 erstmals explizit an den Bewertungsreserven beteiligt wurden und mehr Transparenz beim Berechnen der Überschussbeteiligung angemahnt.

Im Kern hatte Berges gefordert, dass die Reserveanteile obendrauf auf die üblichen Schlusszahlungen kommen müssten. Die Allianz hatte hingegen argumentiert, man dürfe beide Größen miteinander verrechnen. Ein Sprecher des Unternehmens begrüßte das Urteil und sagte, es schaffe "Klarheit und Sicherheit" (Az. IV ZR 213/14).

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