Neues Urteil gefällt

Unfallversicherer zu trickreich


Unfallversicherer zu trickreich

Ein besonders trickreicher Versicherer ist vor Gericht abgeblitzt. Ein Kunde der BGV war durch einen ­Verkehrscrash dauerhaft geschädigt.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Demnach bat der Kunde den Unfallversicherer, sich an seinen Arzt wegen des medizinischen Nachweises zu wenden. In ­einem Antwortschreiben erweckte der Versicherer den Eindruck, dass er dies tun werde - tat es aber nicht. Als die Meldefrist von 15 Monaten abgelaufen war, weigerte sich die BGV, irgendetwas zu zahlen, und berief sich auf das ausgebliebene Gutachten.

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Das Landgericht Offenburg gab dem Versicherer recht, das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gegen ihn (Az. 9 U 3/13). Das Urteil ist rechtskräftig, dem Geschädigten - vertreten durch die Offenburger Kanzlei Dr. Lange & Kollegen - stehen 30.000 Euro zu.

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