Oberlandesgericht weist Berufung gegen Lebensversicherung ab
STUTTGART (dpa-AFX) - Ein Versicherungsvertreter hat keinen Anspruch auf Widerruf seiner 1998 abgeschlossenen Lebensversicherung. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Berufung des Mannes abgewiesen, erklärte am Donnerstag aber, dass es sich um einen Sonderfall handele. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem Kläger im Mai im Streit um Widerspruchsfristen für Lebensversicherungen noch recht gegeben.
Die Karlsruher Richter hatten in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kunden ihre Renten- und Lebensversicherungen auch noch nach Jahren widerrufen können, wenn sie bei Vertragsschluss nicht umfassend über ihre Rechte aufgeklärt worden sind. Die Entscheidung betrifft zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge. Vor dem OLG musste nun geklärt werden, ob und wie viel Geld der Mann von der Versicherung erhalten soll.
Der Kläger habe als Versicherungsvertreter sehr wohl über sein Widerspruchsrecht Bescheid gewusst, begründete das Gericht seine Entscheidung. Er habe sich den Vertrag 1998 selbst vermittelt und dafür auch eine Abschlussprovision erhalten. Außerdem habe er bei der Auflösung des Vertrags schon mehr Geld erhalten, als er im Falle eines Widerspruchs bekommen hätte.
Weitere Fälle, die sich auf das BGH-Urteil beziehen, werden in Stuttgart im November verhandelt./ang/DP/fbr
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