Verfahren gegenstandslos

Allianz zieht Beschwerde zurück


Allianz zieht Beschwerde zurück

Die Allianz hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen, die im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen stand.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Das erklärte der Chef der Lebensversicherungssparte, Markus Faulhaber. "Wir sahen keinen Sinn mehr darin." Die Beschwerde bezog sich auf eine Gesetzesänderung, die in einer rechtlichen Kettenreaktion zur Ungültigkeit von zahlreichen Lebensversicherungspolicen hätte führen können. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 geurteilt, dass ein Allianz-Kunde seinen Vertrag aus dem Jahr 1998 wegen fehlerhafter Unterlagen grundsätzlich immer noch rückgängig machen kann (Az. IV ZR 76/11).

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Der BGH habe inzwischen eine Reihe anderer Klagen gegen die Allianz "weitgehend abgewiesen", sagte Faulhaber. "Deshalb hatte das Verfahren vor dem Verfassungsgericht für uns keine grundsätzliche Bedeutung mehr." Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg zeigte sich überrascht von der Argumentation und verwies gegenüber €uro am Sonntag auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2015, das gegen die Allianz gefällt worden war (Az. IV ZR 386/13).

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