Private Krankenversicherung: Kampf der Kostenblase
Für junge Menschen ist die private Krankenversicherung hochattraktiv, im Alter wird sie oft zum finanziellen Mühlstein. Doch es gibt Auswege aus der Beitragsfalle.
von Markus Hinterberger, €uro Magazin
Post von seiner Krankenversicherung öffnet Werner Friedrich nur noch ungern. Während sich der Familienvater früher über hohe Rückerstattungen freuen konnte, ist der Tenor der Briefe inzwischen ein anderer: "Nach einer Beitragsüberprüfung müssen wir Beitragsänderungen durchführen." Heißt im Klartext: Es wird teurer. Friedrich (Name von der Redaktion geändert) ist 53 und seit seinem 35. Lebensjahr privat krankenversichert. "Wenn ich die Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre hochrechne, weiß ich nicht, ob ich als Rentner noch privat versichert bleiben kann", sagt er.
Wie Werner Friedrich geht es Hunderttausenden von Privatversicherten. Sie wechselten als junge Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) und zahlten wenig. Doch mit zunehmendem Alter steigen die Prämien. Es gibt Tarife, deren Beiträge sich langsam erhöhen, aber auch solche, die sich extrem verteuern. Zu welchem der eigene Tarif gehört, zeigt sich oft erst, wenn er teuer wird. Grund hierfür ist in erster Linie der medizinische Fortschritt, der zwar dafür sorgt, dass Menschen immer älter werden, aber auch dafür, dass sie immer intensiver medizinisch versorgt werden müssen. Hinzu kommt das Zinstief, weshalb die Alterungsrückstellungen der privat Versicherten (siehe Kasten) nicht mehr so hoch verzinst angelegt werden können wie noch vor einigen Jahren.
Werner Friedrich hat mit seinen 53 Jahren noch die Wahl, ob er zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) geht oder privat versichert bleiben möchte. Ab dem 55. Geburtstag jedoch gibt es praktisch kein Zurück mehr aus der Privaten. Doch Friedrich ist sich unsicher. Denn die Rückkehr in die GKV bedeutet, dass nicht sicher ist, mit welchen Leistungen er künftig rechnen kann.
"Bei der Privaten ist immer klar, welche Leistungen der Versicherte bekommt, dafür weiß man nicht, ob man sich die Police dauerhaft leisten kann", erklärt der unabhängige Versicherungsmakler Thomas Adolph. "Wer sich gesetzlich versichert, kann sich zwar sicher sein, dass er sich immer einen Krankenschutz leisten kann; allerdings bleibt offen, wie umfangreich dieser Schutz ist", beschreibt der Experte den Unterschied zwischen PKV und GKV.
Besonders heftig kann sich dieser Unterschied für angestellte Privatversicherte im Rentenalter auswirken. Denn dann fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, der Beitrag muss im Ruhestand ganz allein geschultert werden.
Altersgrenze 55 Jahre. Für Privatversicherte, die eine geringere Rente erwarten, kann es sich daher lohnen, in die Gesetzliche zurückzuwechseln. Am wichtigsten ist dabei die Altersgrenze von 55 Jahren. Danach wird es sehr schwer in die GKV zurückzukehren. De facto ist das nur für Sozialhilfeempfänger möglich. Wer die magische Grenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, für den reicht es seit einer Änderung im Paragrafen 188 Absatz IV des Sozialgesetzbuchs Band V im Jahr 2013, einen Monat versicherungspflichtig geworden zu sein. Das heißt: Er muss einen Monat lang weniger als 4446 Euro brutto verdienen. Achtung: Wer bereits vor 2009 bei der Privaten war, muss beim Monatsbrutto sogar unter 4050 Euro bleiben.
"Für Angestellte kann das heißen, dass sie mit ihrem Chef eine einmonatige Teilzeit vereinbaren", erklärt Makler Adolph. Was man nach diesem Monat verdient, ist zweitrangig. Denn auch wer im Jahr über 53 350 Euro verdient - dort liegt die Versicherungspflichtgrenze (siehe Kasten) -, kann gesetzlich versichert bleiben. Selbstständige und Freiberufler haben es etwas schwerer: Sie müssen sich theoretisch einen Monat lang versicherungspflichtig anstellen lassen. "Minijobs auf 450-Euro-Basis gehören nicht dazu", warnt Adolph.
Neben dem "Systemwechsel" von der Privaten in die Gesetzliche gibt es noch die Möglichkeit innerhalb der Privaten zu wechseln. Das ist nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ausdrücklich erlaubt. Zudem müssen die Versicherer, wenn sie die Prämie erhöhen, darauf hinweisen, dass der Kunde in einen günstigeren Tarif wechseln kann. "Eigentlich müssten Versicherte, die über 60 Jahre alt sind, sogar konkrete Tarife genannt bekommen, aber das ist mir noch nicht untergekommen", sagt Versicherungsberater Thorsten Rudnik, der lange für den Bund der Versicherten gearbeitet hat. Er kennt die Taktik der Versicherer: "Wenn Wechselwillige kommen, stellen sich viele Versicherer erst mal stur." Schließlich müssen sie mit geringeren Einnahmen rechnen. Rudnik rät hartnäckig zu bleiben. "Es gibt fast immer einen Tarif, in den es sich zu wechseln lohnt."
Günstig privat versichert bleiben. Wer innerhalb der Privaten wechselt, sollte einige Punkte beachten: Erstens lohnt es sich in der Regel nur innerhalb des Angebots der "eigenen" Gesellschaft zu wechseln. Hintergrund: Nur so bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. Wer dagegen den Anbieter wechselt, kann das fürs Alter Ersparte nur mitnehmen, wenn er sich erstmals nach 2009 privat versichert hat. Und selbst dann bleibt ein Teil der Rückstellungen beim Altversicherer; wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zweitens verlangen Krankenversicherer von Wechslern eine erneute Gesundheitsprüfung, und die fällt wegen des fortgeschrittenen Alters der Versicherten in der Regel schlechter aus, was wiederum zu höheren Prämien führt. Der Gesundheitscheck entfällt nur, wenn der Versicherte in einen Tarif wechseln will, der weniger Leistung bietet. Das aber schränkt die Auswahl drastisch ein.
"Versicherte können sich ihren Wunschtarif auch maßschneidern", sagt Experte Adolph. Sie sollten die Gesellschaft auffordern, die Unterschiede des neuen zum bisherigen Tarif zu nennen und die Mehrleistung auszuschließen. Das hören, so Adolph, einige Versicherer nicht gern. "Aber mit ein bisschen Nachdruck lassen sie die Versicherten zu ihrem Recht kommen." Hat der Versicherer nur einen oder wenige Tarife im Angebot, können Versicherungsberater helfen. Vor allem solche, die sich auf geschlossene Alttarife spezialisiert haben, finden meist einen Tarif, in den der Versicherte noch wechseln kann. Zudem bleibt immer die Option, den angestammten Tarif "schlanker" zu machen. "Es muss nicht das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sein", so Adolph.
Sollten alle Alternativen zu teuer und der Wechsel in die Gesetzliche verbaut sein, bietet die private Krankenversicherung zwei Tarife auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung: "Wer bereits vor 2009 privat krankenversichert war, kann in den Standardtarif wechseln", sagt Berater Rudnik. Wer dagegen erst seit 2009 in der PKV ist, hat diese Möglichkeit nicht mehr. Für diese Gruppe wurde der sogenannte Basistarif geschaffen. Beide kosten maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen, das sind derzeit 627 Euro.
Werner Friedrich will genau wissen, was für ihn am sinnvollsten ist. Deswegen wird er einen Versicherungsberater um Rat fragen. Je nach Aufwand braucht ein solcher Fachmann zwei bis fünf Stunden, um den Fall durchzurechnen und gegebenenfalls einen neuen Tarif zu finden. Friedrich rechnet mit 120 Euro Stundenhonorar. "Wenn ich am Ende Tausende sparen kann, wären auch 600 Euro gut angelegtes Geld", sagt er.
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Alterungsrückstellungen
Damit im Alter die Kosten von Privatpatienten nicht explodieren, bilden Versicherer für jeden Kunden sogenannte Alterungsrückstellungen. Dafür fließt von den Prämien ein bestimmter Anteil auf ein separates "Konto", das verzinst und in der Rente nach und nach aufgezehrt wird. Bislang liegt der Garantiezins (auch Rechnungszins genannt) für die Rückstellungen bei 3,5 Prozent. Doch bereits im vergangenen Jahr konnten einige Gesellschaften diesen nicht mehr erwirtschaften.
Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze Im Wechselspiel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt es zwei wichtige Grenzen. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab wann sich gesetzlich Versicherte privat versichern dürfen. Derzeit liegt sie bei 53 350 Euro Bruttojahreseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge in der Gesetzlichen fällig werden. Sie liegt bei 48 600 Euro oder bei einem Monatsbrutto von 4050 Euro. Bezogen auf den aktuellen Beitragssatz von 15,5 Prozent (8,2 Prozent Arbeitnehmer, 7,3 Prozent Arbeitgeber) sind das höchstens 627 Euro. Beide Grenzen werden jährlich angepasst.
Wer wirklich hilft Wechselwillige Privatpatienten können sich an einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater wenden. Der Unterschied: Makler verdienen ihr Geld über die Provision, die sie für neu vermittelte Policen erhalten, daher besteht die Gefahr, dass Makler eher dazu raten, die Gesellschaft zu wechseln, was oft ungünstig ist. Versicherungsberater verlangen einen Stundensatz zwischen 70 und 150 Euro. Firmen, die mit "Beitragsoptimierung in der PKV" werben, sollten Wechselwillige mit Vorsicht begegnen. Deren Verdienst richtet sich nach der Ersparnis des Kunden. Was gut klingt, sorgt aber oft dafür, dass die Versicherten in Billigtarife mit geringer Leistung gedrängt werden.