Bundesrat stimmt Teilung der Maklerkosten bei Wohnimmoblien zu


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag einer Entlastung für Käufer von Wohnimmobilien zugestimmt. Der Verkäufer soll in Zukunft bundesweit mindestens die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Aktuell muss die Provision in mehreren Bundesländern komplett vom Erwerber einer Immobilie aufgebracht werden.

Werbung

Mit dem Gesetz sollen Käufer "vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage" geschützt und die Zahlung von hoher Maklerprovision verhindert werden. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Die Länderkammer hat damit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Nach Ansicht der großen Koalition erschweren die hohen Nebenkosten den Erwerb von Wohnimmobilien. Angesichts eines gestiegenen Altersvorsorgebedarfs gewinne Wohneigentum zunehmend Bedeutung zur Absicherung des Lebensstandards im Alter.

Die Bundesregierung erwartet, dass Maklern durch das neue Gesetz Umsätze im Wert von jährlich 75 Millionen Euro verloren gehen. Das beschlossene Gesetz geht jedoch weniger weit als ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgesehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrechts (SPD) Amtsvorgeherin Katarina Barley (SPD) hatte noch das sogenannte Bestellerprinzip vorgeschlagen, nach dem der die Maklerkosten zahlen muss, der diesen beauftragt hat.

Werbung

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Höhe der Maklerprovision im oberen Feld. Üblich sind zwischen 5 und 7,14 Prozent, wobei die Courtage in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Teilen von Niedersachsen komplett vom Käufer aufzubringen ist. Im Rest von Deutschland werden die Maklerkosten meist in gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer beglichen.

In Irland und Großbritannien liegt die Maklerprovision üblicherweise bei 1 bis 2,5 Prozent des Objektpreises, in den Niederlanden bei maximal 2 Prozent, in Schweden meist zwischen 1,5 und 4,5 Prozent des Verkaufspreises. In Frankreich werden 3 bis 8 Prozent fällig.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/apo

(END) Dow Jones Newswires

June 05, 2020 05:53 ET (09:53 GMT)