Grundsatzurteil gegen Privatpatient
Es ist ein Triumph für die privaten Krankenversicherer (PKV) und eine bittere Niederlage für die klagenden Kunden.
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von Redaktion Euro am Sonntag
Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte in einem Grundsatzurteil ab, dass die Unabhängigkeit von Treuhändern durch Zivilgerichte überprüft werden kann. Es stand im Raum, dass PKV-Beitragsanpassungen der letzten Jahre unwirksam sind, weil sie von befangenen Aktuaren nicht ausreichend überprüft wurden.
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Der BGH widersprach nun der Rechtsauffassung zahlreicher Gerichte. Im konkreten Fall hob es eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam auf, wonach die AXA einem Versicherten rund 1.000 Euro zurückzahlen musste (Az. IV ZR 255/17).
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