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Axa: Versicherer verliert in Streit um Preisanstieg


Axa: Versicherer verliert in Streit um Preisanstieg

Das Amtsgericht Potsdam hat Beitrags­erhöhungen der AXA in der privaten Krankenversicherung für unwirksam erklärt.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Es geht um Anhebungen in zwei Tarifen in den Jahren 2012 und 2013. Das Urteil vom vergangenen Oktober, das erst vor Kurzem bekannt wurde und noch nicht rechtskräftig ist, zielt auf das Prozedere der Aufschläge ab. Laut Gesetz müssen sie unter bestimmten Rahmenbedingungen von einem un­abhängigen Treuhänder genehmigt werden. Doch könne von einer Unabhängigkeit "im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden", heißt es in dem Urteil.

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Der Kläger habe nachvollziehbar dargelegt, dass der Treuhänder offensichtlich einen zu großen Anteil seines Einkommens durch die AXA erzielt habe (Az. 29 C 122/16). Das Urteil ist insofern interessant, als die privaten Krankenversicherer seit Jahren wegen teilweise erheblicher Beitragserhöhungen in der Diskussion sind. Die AXA zählt zu den größten Anbietern in Deutschland.

Ein Sprecher der Versicherung erklärte, man habe Berufung eingelegt. Das Amtsgericht habe eine "juristisch nicht nachvollziehbare Einzelauffassung" vertreten. Zudem gebe es andere Urteile zu diesem Thema, die der AXA-Argumentation gefolgt seien. Diese Urteile seien allerdings "derzeit noch nicht öffentlich zugänglich".

Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-­Westfalen, sind nach ­eigenen Angaben keine solchen Urteile bekannt. Sie empfiehlt Versicherten, ihren ­Anbieter anzuschreiben und Informationen über den Treuhänder des jeweiligen Tarifs anzufordern. Insbesondere den Kunden der AXA sei dies anzuraten. Sie sollten außerdem einen Anwalt konsultieren, meint Weidenbach.

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