Irreführend: Allianz muss Werbung ändern
Verbraucherschützer haben einen Prozess gegen den Versicherungskonzern Allianz gewonnen. Dieser hatte mit einem irreführenden Angebot geworben.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das Landgericht München I entschied, dass das Unternehmen die Onlinewerbung für eine Rentenpolice namens "Indexselect" ändern muss. Sie enthalte irreführende Angaben (Az. 37 O 12326/17).
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Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Nach ihrer Ansicht nutzt die Allianz das gute Ansehen von Indexfonds, ohne tatsächlich die vollen Vorteile dieser Produktgattung zu bieten. Dem Anleger werde zwar versprochen, er partizipiere an der Wertentwicklung des Euro Stoxx 50, der die 50 wichtigsten Aktien aus der Eurozone enthält. In welcher Höhe und Form er teilhabe, bleibe jedoch unklar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Allianz erklärte, man habe noch nicht über eine mögliche Berufung entschieden.
"Indexselect" kam 2007 auf den Markt und gehört zu einer neuen Generation von Rentenversicherungen, die klassische Policen mit gesetzlichem Garantiezins ersetzen sollen. Die Allianz berichtet von steigenden Verkaufszahlen dieser Innovationen.
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Risikohinweis: Im Durchschnitt erleiden
7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.
Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige
Anlagestrategien geeignet.
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