Euro am Sonntag-Meldung

Kein Steuernachteil für Gesundheitsbewusste


Kein Steuernachteil für Gesundheitsbewusste

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms Versicherten Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindert dies nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Das entschied nun der Bundesfinanzhof (Az. X R 17/15). Erfolgreich geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die von ihrer Krankenkasse im Rahmen des Bonusprogramms etwa für Krebsvorsorgeuntersuchungen 150 Euro erhalten hatte. Das Finanzamt kürzte ihr die abzugsfähigen Sonderausgaben um diesen Betrag.

Werbung


Zu Unrecht, urteilte der BFH: Die ­Bonuszahlung stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung. Damit widersprechen die obersten Finanzrichter ausdrücklich der ­Finanzverwaltung, die bisher alle Leistungen im Rahmen von Bonusprogrammen als Beitragserstattung behandelte.

Bildquellen: Ditty_about_Summer / Shutterstock.com, Jakub Krechowicz / Shutterstock.com

Werbung

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.